Hausordnung

gültig ab 28.02.2011, 5. Aktualisierung am 27.09.2018, Schulkonferenz vom 18.09.2018

Leitgedanken:
- Toleranz und Höflichkeit im Miteinander
- Gegenseitige Rücksichtnahme
- Werterhaltung des Gebäudes und des Inventars

 

I. Allgemeines

  • Das Schulhaus darf nur durch den Eingang der Oberschule betreten werden.
  • Schüler, welche mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses ordnugsgemäßund angeschlossen im Fahrardständer der Oberschule ab. Radfahren im Schulgelände ist verboten.
  • Das Befahren des Schulgeländes zum Zwecke des Schülertransportes ist nicht gestattet.
  • Sämtliche Wertgegenstände sind aus den Kleidungsstücken in der Garderobe zu entfernen.
  • Im und vor dem Gelände des Schulzentrums und bei allen schulischen Veranstaltungen besteht Rauch – Alkohol- und Drogenverbot.
  • Schülern ist die Benutzung von Handys, privaten Aufnahme- und Abspielgeräten sowie elektronischen Spielgeräten im gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Die Geräte sind mit dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung werden die vorgenannten Geräte eingezogen. Die Herausgabe erfolgt in der Regel an die Erziehungsberechtigten. Für Notfälle steht allen Schülern das Telefon im Sekretariat zur Verfügung.
  • Wir lehnen Fremdenfeindlichkeit und jeglichen Extremismus ab. Menschenverachtende Symbole und Kleidung, die den humanistischen Zielen unserer Schule widersprechen, werden zu schulischen Veranstaltungen nicht getragen.

II. Pausenordnung

  • Die Schüler haben den Weisungen aller Lehrer und technischen Kräfte Folge zu leisten.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  • Die Regeln der entsprechenden Fachraumordnung sind einzuhalten.
  • Jalousien sind nur durch die Lehrer zu bedienen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist nur aus stundenplantechnischen Gründen nach Absprache gestattet. Die schriftliche Erlaubnis der Eltern muss vorliegen.
  • Schüler der Klassenstufe 10 dürfen in der Frühstückspause den hinteren Innenhof nutzen.
  • In den Freistunden ist der Aufenthalt nur im Klassenzimmer oder im Verbinder erlaubt.
  • Zur großen Pause 12:35 Uhr begeben sich alle Schüler umgehend auf den Schulhof.
  • Fällt die Hofpause wegen schlechten Wetters aus, erfolgt eine Durchsage.
  • Die Essenteilnehmer nehmen die Garderobe zum Essen mit.
  • Die Schultaschen verbleiben im Klassenzimmer.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde ist die Tafel gründlich zu reinigen, sind die Stühle (außer mittwochs) auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und die Zimmer sauber zu verlassen.

III. Unterrichtsablauf

  • Die Schüler sind pünktlich zum Vorklingeln am Arbeitsplatz und legen ihre Unterrichtsmittel bereit.
  • Die im Klassenbuch vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten. Änderungen erfolgen nur durch Klassen- bzw. Fachlehrer.
  • Wenn ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend ist, hat dies der Klassensprecher im Sekretariat bzw. wenn dies nicht besetzt ist, im Lehrerzimmer zu melden.
  • Festgestellte Mängel werden sofort der Aufsicht oder dem Lehrer, der die folgende Unterrichtsstunde erteilt, gemeldet.
  • Mutwillig verursachte Schäden sind finanziell zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  • In der Frühstückspause erfolgt der Zimmerwechsel sofort nach Unterrichtsschluss.
  • Klassen mit Unterricht in den Fachunterrichtsräumen essen in ihren Klassenzimmer.
  • Den Schülern ist das Essen und Trinken auf den Gängen nicht erlaubt.
  • In den Fachunterrichtsräumen Biologie, Physik, Geografie, Chemie, TC, WTH, Musik, Informatik sowie in der Turnhalle gelten die spezifischen Fachraumordnungen.
  • Im gesamten Schulhaus gelten die Festlegungen des Arbeits- und Brandschutzes sowie die Festlegungen der Notfallpläne.

IV. Alarmplan

  • Feueralarm = 3x klingeln = langer Ton
  • Störfall Chemie = 3x klingeln = Dauerton