Verhinderung/Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern vom Schulbesuch

 
Gemäß der Schulbesuchsordnung gilt bei Verhinderung von der Schulpflicht eine Entschuldigungspflicht für die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler.
 
Diese Entschuldigungspflicht ist folgendermaßen zu erfüllen:
  1. am Tag der Verhinderung:
- Anruf bis 07:45 Uhr im Sekretariat der Oberschule (035265 15 30 50)
- Name, Klasse, Dauer und Grund der Verhinderung sind anzugeben
  1. spätestens am dritten Tag nach der Verhinderung:
- schriftliche, unterschriebene Entschuldigung beim Klassenlehrer oder im Sekretariat nachreichen
- Name + Klasse + Grund der Verhinderung auf Entschuldigung notieren
 
wichtige Hinweise:
Nur die Kombination aus Punkt 1 und 2 ergibt eine vollständige und wirksame Entschuldigung.
Eine nur telefonische Abmeldung genügt nicht und zählt in letzter Konsequenz als unentschuldigtes Fehlen.
Bei auffällig häufigem und langem Fehlen einzelner Schülerinnen und Schüler obliegt es dem Schulleiter in Absprache mit dem Klassenlehrer die Vorlage von ärztlichen Attesten zur Erfüllung der Entschuldigungspflicht zu verlangen.
 
Im Sinne der Schulpflicht wie auch der gemeinsamen schulischen und elterlichen Fürsorge- und Aufsichtspflicht für unsere Schülerinnen und Schüler bitten wir um die gemeinsame und partnerschaftliche Umsetzung dieser Regeln.
 

weiter zu: