Informationen für Eltern zum Aufnahmeverfahren Klasse 1 an der Theodor-Körner -Schule, Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk in öffentlicher Trägerschaft,
Schuljahr 2019/2020_gemSb


Schule Leipzig, 21.08.2018
Theodor-Körner-SchuleGrundschule der Stadt Leipzig
Schlehenweg 32
04329 Leipzig



Liebe Eltern!

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Für die Anmeldung an unserer Schule beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise.

Unsere Schule liegt im gemeinsamen Schulbezirk Leipzig Ost 1 des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig. Im gemeinsamen Schulbezirk können Sie entscheiden, an welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der Schule verfügbaren Kapazität.

(Bei der Ermittlung der verfügbaren Kapazität ist grundsätzlich von der nach Anhörung des Schulträgers durch die Schulaufsichtsbehörde festgelegten Zügigkeit der Schule und der in § 4a SächsSchulG festgelegten Klassenobergrenze auszugehen. Plätze für Verbleiber sowie Gewichtungszuschläge für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach § 2 SächsKlassBV0 sind mindernd zu berücksichtigen.)

Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten Kriterien getroffen.

Sollten mehr Schüler an unserer Schule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler wie folgt ausgewählt:Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule besuchen

eng umgrenzte HärtefälleLänge des sicheren Schulwegs aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden vorrangig aufgenommen.bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre. Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem kürzesten Fußweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig.Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule, Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine Rolle spielen.

Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet.

Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich am 23.05.2019.

Ihre Schulleitung