|Ausstattungsempfehlung | Sicherheitshinweise  |
| Sicherheit | Maschinenbedienung | GUV-Hinweise |Links |
Die im Unterricht und zur Unterrichtsvorbereitung einzusetzenden Maschinen
und Vorrichtungen müssen den geltenden Sicherheitsbestimmungen genügen.
Bei der Beschaffung von Maschinen und Vorrichtungen sind vorrangig solche
auszuwählen, die gefahrlos im Unterricht eingesetzt werden.
Lärmeinwirkungen ab einem Beurteilungspegel von 85dB(A) erfordern die
Bereitstellung geeigneter Gehörschutzmittel. Ab einem Beurteilungspegel
von 90dB(A) müssen Gehörschutzmittel getragen werden und es muss eine
Kennzeichnung des Maschinenraums als Lärmbereich erfolgen.
Maschinen, die von Schülern nicht oder nur unter Aufsicht des Fachlehrers
genutzt werden dürfen, sind vor unbefugter Benutzung zu sichern.
Bei der Einrichtung von Maschinenräumen in allgemeinbildenden Schulen ist folgendes zu beachten:
möglichst räumliche Trennung zwischen Unterrichtsraum und Maschinenraum
ausreichende Raumgröße, ca. 15 m² Platz für eine Tischkreissäge, für jede weitere Maschine zusätzlich 5 m² Fläche
Sichtverbindung zu Unterrichtsräumen wegen der notwendigen Aufsicht
rutschhemmender Fußboden, Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (Richtwert) R10 nach GUV 26.18
Gefahrenbereiche auf dem Fußboden markieren
blendfreie und ausreichende Beleuchtung (Nennbeleuchtungsstärke mind. 500 Lux)
Elektroinstallation nach VDE, stolperfreie Verlegung der Elektroanschlüsse
Maschinen durch Schlüsselschalter vor unbefugtem Einschalten und Benutzen sichern
ausreichende Lüftungsmöglichkeiten
Späne, Staub und Abfallstücke auf Fußböden und Maschinen erhöhen die
Unfallgefahr. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren sind geprüfte
Absauganlagen und Industriestaubsauger notwendig. Für Kleinmaschinen
haben sich fahrbare Absaugvorrichtungen bewährt. Sie lassen sich mit
einem Griff an den Absaugstutzen der Maschine anschließen.
Die aktuellen Grenzwerte für Holzstaub an Arbeitsplätzen sind:
Technische Richtkonzentration (TRK):
2 mg/m³ (8 h - Mittelwert)
Kurzzeitgrenzwert:
8 mg/m³ (15 min - Mittelwert)
Es dürfen nur geprüfte Absauganlagen und Industriestaubsauger, die
mindestens der Kategorie H2 entsprechen, eingesetzt werden. Entstauber
müssen eine Mindestluftgeschwindigkeit von 20 m/s für Hobel- und Feinspäne
im Absaugstutzen erreichen. Die Konzentration von Holzstaub in der
rückgeführten Luft darf 0,2 mg/m³ nicht überschreiten.
Im Bereich der stationären Holzbearbeitungsmaschinen sind bei
Neueinrichtungen der Fachräume staubgeprüfte Maschinen zu beschaffen.
Diese müssen mindestens das CE-Zeichen tragen. Besser ist der Erwerb von
Maschinen mit dem Prüfzeichen "GS". Eine Liste der geprüften
Holzbearbeitungsmaschinen ist nachzulesen unter
http://www.holzbg.de.
Maschinen sollten mit einer standortbezogenen Maschinenbetriebsanweisung
(vgl. z. B. Merkblatt "Betriebsanweisung Bohrmaschine" im Anhang),
Plakat oder Maschinenbuch versehen sein. Sie beinhaltet Aspekte des
Arbeitsschutzes und Beschreibungen zur sicheren Bedienung sowie
Pflegehinweise.
Schutzausrüstungen und Hilfsmittel (Schutzbrille, Gehörschutz,
Kopfschutz, Schutzhandschuhe, Schiebestock, Zuführlade u. a.) sind
der Notwendigkeit entsprechend für Lehrer und Schüler an den Maschinen
bereitzuhalten. (zur Bedienung von Maschinen und Geräten durch Schüler
vgl. Abschnitt 1.3 sowie Tabelle im Anhang)
Der sichere Umgang mit Metallbearbeitungs- und Holzbearbeitungsmaschinen
erfordert umfangreiche Kenntnisse zur Bedienung und Handhabung. Die
Lehrkraft muss über mögliche Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen
Bescheid wissen. Im Rahmen regional angebotener Fortbildungen sind
entsprechende Fähigkeiten zu erwerben.
Alle im Fachbereich unterrichtenden Lehrer müssen vor Beginn der
Tätigkeit sowie bei Änderung der Arbeitsbedingungen (z. B. der
Arbeitsmittel) und dann regelmäßig aller 12 Monate unterwiesen werden.
Diese Unterweisung könnte von Fachkräften für Sicherheit erfolgen,
die vom Regionalschulamt dazu beauftragt werden. Eine weitere
Möglichkeit der Unterweisung besteht im Einsatz des Fachverantwortlichen
der Schule mit Unterstützung des zuständigen Fachberaters und ggf.
eines Sicherheitsingenieurs.
Legende: | ![]() |
Darf nicht bedient werden. |
![]() |
Darf unter Aufsicht bedient werden. | |
![]() |
Darf selbstständig bedient werden. |
Maschine/Gerät | 5. Klasse | 6. Klasse |
---|---|---|
Dekupiersäge | ![]() |
![]() |
Tischbohrmaschine
(bis 5 mm Bohrer) |
![]() |
![]() |
Tischbohrmaschine
(größer 5 mm Bohrer) |
![]() |
![]() |
Akkubohrschrauber | ![]() |
![]() |
Handbohrmaschine 230 V | ![]() |
![]() |
Tellerschleifer | ![]() |
![]() |
Exenterschleifer | ![]() |
![]() |
Schwingschleifer | ![]() |
![]() |
Bandschleifer (stationär) | ![]() |
![]() |
Winkelschleifer | ![]() |
![]() |
Schleifbock | ![]() |
![]() |
Pendelstichsäge | ![]() |
![]() |
KOSY | ![]() |
![]() |
Drechselmaschine | ![]() |
![]() |
Drehmaschine | ![]() |
![]() |
Handhebelschere | ![]() |
![]() |
Heißklebepistole | ![]() |
![]() |
Heißluftpistole | ![]() |
![]() |
Styroporschneider | ![]() |
![]() |
Abkantbank (manuell) | ![]() |
![]() |
Schulinformationen des GUV
Kommunikationsverbindungen GUV-Sachsen
Anschrift:
Gemeindeunfallversicherungsverband Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17a
01662 Meißen
Telefon:
(0 35 21) 7 24 - 3 14
Broschürenbestellung:
medien@unfallkassesachsen.com
Auszug aus Regelungen für den Schulhausbau im Freistaat Sachsen i.d.F.
vom 23. Mai 1997
Die hier dargestellten Informationen basieren auf der Erarbeitung des Comenius-Instituts [2002] unter Leitung von Herrn Dr. Wagner (Brecht-Gymnasium Dresden) und Herrn Fischer (GUV) sowie einer Überarbeitung/Adaption von Herrn Megger (Hildebrandschule Markleeberg) und Herrn Bechstaedt (CI) [2004]
Download "Ausstattungshinweise für die Unterrichtsräume des Faches Technik und Computer" [PDF; 178 KByte; Version 3]
Aktualisierung: 22.07.2005
Ansprechpartner:
| Impressum | Disclaimer|
22.05.2007