Informationen für die Eltern

Formulare und Merkblätter

Wichtige Formulare zum Ausfüllen und verschiedene Merkblätter.

Elternratsmitglieder

Ein gutes Zusammenwirken zwischen Eltern und Schule ist uns besonders wichtig. Hierbei freuen wir uns über die aktive Mitwirkung aller Eltern bei den verschiedensten schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Elternvertreter aus den einzelnen Klassen bilden den Elternrat unserer Schule. Dieser befasst sich mit allen Fragen, die die eigene Schule, etwa ihre Lehrerversorgung, ihre räumliche Situation oder ihre Ausstattung betreffen. Darüber hinaus kann der Elternsprecher auch bei Problemen, Ideen oder sonstigen Anfragen in der Klasse Ihres Kindes als Ansprechpartner dienen.

Hier sehen Sie noch die Elternsprecher aus dem Schuljahr 2023/24.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Die 1. und 2. Unterrichtsstunde werden als Block unterrichtet. Das heißt, dass zwischen den beiden Stunden nur eine 5-Minuten-Pause eingeplant ist. Die Hofpausen finden derzeit zu verschiedenen Zeiten statt, damit nur wenige Klassen gemeinsam im Freien sind.

7:30 - 8:15

1. Stunde

8:20 - 9:05

2. Stunde

15 min

Frühstückspause

9:20 - 10:05

3. Stunde

20 min

Hof- bzw. Bewegungspause

10:25 - 11:10

4. Stunde

11:20 - 12:05

5. Stunde

12:15 - 13:00

6. Stunde

Schulweg und Versicherung

Ihr Kind ist auf dem Schulweg, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen versichert. Achten Sie bitte trotzdem darauf, dass Ihr Kind den kürzesten Weg, ohne Umwege, zur Schule nimmt.

Krankheit und Beurlaubung

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule bis 8:00 Uhr telefonisch (037296/14020) oder per Mail (gs.stl.duerer@web.de) im Sekretariat mitzuteilen. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung, ist eine schriftliche Mitteilung nachzureichen.

Was ist bei ansteckenden Krankheiten zu beachten? Was sollten Sie bei Kopflausbefall unternehmen?

Wenn Sie in der Schulzeit für Ihr Kind eine Freistellung für einen oder mehrere Tage benötigen, müssen Sie rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher, einen Antrag in der Schule stellen. Hierzu ein Auszug aus der Schulbesuchsordnung vom 12.08.1994, §4:

„Grundsätzlich wird Schülern in der Regel kein Urlaub außerhalb der Schulferien gewährt. Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag durch die Personenberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist die Klassenleiterin, im übrigen die Schulleiterin.

Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:

Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen sowie Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf entsprechenden Nachweis; befürwortete Heilkuren und Erholungsaufenthalte, Teilnahme an Wettkämpfen oder Wettbewerben; wichtige persönliche oder familiäre Gründe (Eheschließung, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, eventuell schwere Erkrankung von Familienmitgliedern)“

Bildungsberatung

Bildungsberatung in der Grundschule ist geregelt durch den §17 des Sächsischen Schulgesetzes. Grundschule, Hort und Kindergarten sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Förderung und Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Hauptschwerpunkte der Bildungsberatung sind zum einen der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule und zum anderen die Beratung zur Wahl der Schullaufbahn beim Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen. Aber auch bei Lern-, Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeiten sowie bei der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wird eine Beratung angeboten. Unsere Beratungslehrerin wird Sie bei Problemen oder auftretenden Fragen gern unterstützen.

Weitere Informationen

Beratungslehrerin

Frau Junghans ist die Beratungslehrerin an unserer Schule. Sie steht Ihnen bei Problemen Ihres Kindes gern mit Rat und Tat zur Seite. (Solche Probleme könnten sein: Lernschwierigkeiten, plötzlicher Leistungsabfall, Fragen zur Einschulung, Schulwechsel nach der Klasse 4 …)

Sie erreichen Frau Junghans freitags von 7:30 Uhr - 8:15 Uhr unter der Telefonnummer: 939165

Schulärztliche Untersuchungen

Informationen zu den schulärztlichen Untersuchungen gemäß §26a Abs. 5 Schulgesetz (SchulG) für den Freistaat Sachsen in der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (Sächs.GVBI. S. 298) und Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulgesundheitspflege (SchulGes PfIVO) vom 10. Januar 2005 (Sächs.GVBI. S. 15)

Schulärztliche Untersuchungen sind nach den o.g. gesetzlichen Grundlagen in den Klassenstufen 2 oder 3 und 6 vorgesehen und werden durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Die Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet (SchulG § 26a Abs. 5). Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, die Untersuchung auch bei ihrem Kinder-/ Hausarzt durchführen zu lassen, wenn sie die Untersuchung durch das Gesundheitsamt nicht wünschen (§ 26a Abs. 6 SchulG).

In diesem Fall müssen die Eltern die Kosten der Untersuchung tragen. Sollten die Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss bis zum Tag der schulärztlichen Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung des Kinder- / Hausarztes über die Durchführung der Untersuchung im verschlossenen Umschlag beim Schulleiter abgegeben werden.