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Computerraum-und Netzordnung1. Die Fachräume dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Allen Anweisungen des Lehrers ist Folge zu leisten. Der Computerpool (Zimmer14) darf von Schülern selbständig ohne Lehreraufsicht genutzt werden. An jedem Arbeitsplatz ist die Nutzung in einer gut lesbaren Schrift in das Nutzungsheft einzutragen. 2.
Jeder bewegt sich umsichtig und aufmerksam in einem Computerraum. Das
Essen und Trinken ist in allen Computerräumen nicht gestattet. Bei
mehrmaligem Verstoß ist ein Auschluss von der Nutzung des Computerpools möglich. 6. Das Mitbringen und Verwenden eigener Software und Datenträger ist aus rechtlichen Gründen und zur Verhinderung der Verbreitung von Computerviren untersagt. Das Überspielen von Musik auf einen Computer ist gesetzlich verboten. 7. Das Anschließen von MP3-Playern an einen Computer ist generell nicht gestattet. 8. Jeder Schüler bzw. dessen Eltern haften für einen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schaden. 9. Die Benutzung des Druckers wird durch den Lehrer genehmigt. Bitte vor dem Drucken fragen. 10. Das Herunterladen von Programmen und Dateien aus dem Internet ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur in Ausnahmefällen zur Erfüllung schulischer Aufgaben ist hierzu durch den Lehrer eine Genehmigung einzuholen. 11. Für Ausflüge ins Internet gilt: Das Ansehen oder Herunterladen von gewaltverherrlichenden, pornografischen oder extremistischen Inhalten, das Aufgeben von Scheinbestellungen oder Versenden von rufschädigenden E-Mails ist streng untersagt und wird bestraft.
12.
Im Internet dürfen keine personenbezogenen Daten oder die Daten anderer
Mitschüler übermittelt werden oder in Formularen von Webseiten eingetragen
werden. Sollte dagegen verstoßen werden, dann tragen die Erziehungsberechtigten
des Verursachers die rechtlichen Konsequenzen. Die Computerraum- und Netzordnung wurde am 30.08.2007 in der Lehrerkonferenz beschlossen und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung sofort Ergänzungen oder Aussetzung anweisen. Dittmann
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