Aktuelle Corona-Regeln an der Schule
Aktuelles
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus gilt ab Montag, den 03.04.22.
Folgende Änderung sind wichtig:
1) Die Maskenpflicht ist im schulischen Bereich aufgehoben. Medizinische Masken werden jedoch nach wie vor für die Nutzung des Schülerverkehrs benötigt.
2)Bis zu den Osterferien wird weiterhin zweimal wöchentlich getestet (Mo und Do). Wie nach den Osterferien weiter verfahren wird, ist aktuell noch nicht veröffentlicht.
Bei positivem Testergebnis werden nur noch der betroffene Schüler (und gegebenenfalls Geschwisterkinder) abgesondert und die Eltern werden umgehend informiert. Vollständig geimpfte oder geimpfte und genesene Kinder sind von der Quarantäne ausgenommen.
In der Klasse, in der das positive Testergebnis aufgetreten ist, müssen sich an den nächsten fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich alle anwesenden Schüler testen. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Schüler.
Sie erhalten einen Nachweis über das positive Testergebnis. Über die Absonderungszeiten informieren Sie sich bitte im unten anhängenden "Infoblatt zur Absonderung in Sachsen". Es erfolgt keine Meldung an das Gesundheitsamt.
Ein vorzeitiges "Freitesten" ist nur durch einen Test in einem Testzentrum oder einer Apotheke möglich - die Schultests dürfen hier nicht eingesetzt werden.