Hausordnung der Oberschule Niesky
Die Regeln dieser Hausordnung sollen zu einem guten Zusammenleben von allen
am Schulleben Beteiligten beitragen. Sie sind Voraussetzung für einen
reibungslosen Unterrichtsablauf und gewährleisten die Sicherheit.
Die Einhaltung der Hausordnung trägt zu einem spannungsfreien Miteinander im
Schulalltag bei.
Wichtige Grundprinzipien sind
Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Akzeptanz und Toleranz.
Alle Schüler erscheinen pünktlich, spätestens 5 Minuten vor
Stundenbeginn, zum Unterricht. Nach dem Vorklingeln wird das Schulhaus
verschlossen.
Fahrschüler haben die Möglichkeit, vor und nach dem Unterricht sowie in
Freistunden den Raum 122 als Aufenthaltsraum zu nutzen.
In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Unterrichtsraum, legen ihre
Arbeitsmittel bereit und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Am Anfang jeder Stunde stehen die Schüler neben ihren Plätzen. Nach
jeder Unterrichtsstunde ist der Arbeitsplatz sauber zu verlassen, die
Tafel durch den Ordnungsdienst zu säubern und nach Unterrichtsschluss
(Raumplan) sind die Stühle hoch zu stellen.
Zu Beginn der Hofpausen wird der Unterrichtraum gewechselt und
anschließend begibt sich jeder Schüler witterungsbedingt gekleidet auf
den Schulhof. Nach dem Abklingeln verbleiben alle Schüler im
Unterrichtsraum.
Der Klassensprecher meldet 5 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat,
wenn der Fachlehrer nicht erschienen ist.
Während
des gesamten Aufenthaltes auf dem
Schulgelände sind das Handy und andere Musikwiedergabegeräte
auszuschalten und nicht zu benutzen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese
eingezogen und können in der Regel nur durch die
Personensorgeberechtigten wieder abgeholt werden.
Jacken werden an der dafür vorgesehenen Garderobe außerhalb des
Fachraumes aufgehängt. Wertgegenstände sind aus den Jacken zu entfernen.
Während der Unterrichtszeit (einschließlich Pausen) ist der Schüler
verpflichtet, auf dem Schulgrundstück zu bleiben. Über begründete
Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Während des Unterrichts ist der
eigenmächtige Aufenthalt auf den Schulfluren nicht gestattet.
Das Sitzen auf Fensterbänken, Heizkörpern und Geländern sowie Tischen ist aus Gründen der
Sicherheit nicht gestattet. Fenster werden nur mit Genehmigung eines
Lehrers geöffnet.
Fluchtwege sind generell frei zu halten. Maßnahmen in
Gefahrensituationen sind durch Fluchtpläne, sowie Alarm- und
Evakuierungspläne gesondert geregelt.
Beim Schulhauswechsel (Rote Schule, Rosensportplatz) können Taschen
ohne Wertsachen im Keller abgelegt werden.
Beim Wechsel in andere Unterrichtsorte ist die Straßenverkehrsordnung zu
beachten. Es sind die kürzesten Wege zu nutzen. Die Nutzung von
Fahrrädern während der Schulortwechsel ist untersagt. Ausgenommen von
dieser Regelung sind Randstunden.
Rad
fahren ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Schüler
mit Fahrraderlaubnis stellen ihre Räder gesichert in den Fahrradständern
ab.
Das Werfen von Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen ist auf
Grund von Unfallgefahr zu unterlassen.
Die Esseneinnahme erfolgt in der 2. Hofpause. Im Speiseraum befinden
sich nur Essenteilnehmer. Das Essen wird kulturvoll eingenommen, die
Reinigung der Tische erfolgt eigenverantwortlich.
Der Bereich vor dem Schultor ist aus verkehrstechnischen Gründen frei zu
halten und Verunreinigungen sind zu vermeiden.
Waffen, Drogen sowie das Rauchen (Sächs. Nichtraucherschutzgesetz §2)
sind verboten. Auch vor dem Schultor ist das Trinken von Alkohol und das
Rauchen nicht gestattet. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit können
entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. Das Mitführen von
Gegenständen oder Stoffen, die eine Gefährdung für die Gesundheit
anderer darstellen, ist untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet, Gewalt
gegen Personen und Schuleigentum
anzuwenden.
Schulmöbel und alle anderen Einrichtungsgegenstände (einschließlich der
Schulbücher) sind sorgsam zu behandeln. Bei vorsätzlichen Beschädigungen
wird der Verursacher finanziell oder materiell zur Rechenschaft gezogen.
Die Schulleitung kann rechtliche Schritte einleiten.
Schulfremde Personen haben sich bei Besuchen im Sekretariat zu melden
und dürfen den Unterricht nicht stören.
Die Hausordnung behält auch in den Nachmittagsstunden (während der GTA) ihre
Gültigkeit und kann jederzeit situationsbedingt aktualisiert werden.
Herr Kavel
Schulleiter
Nutzerordnung
für die Computerarbeitsplätze der
Oberschule Niesky
1. Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind SchülerInnen und LehrerInnen der Oberschule Niesky.
2. Verhalten an Computerarbeitsplätzen
Beim Betreten, Verlassen und bi der Arbeit im Computerkabinett sind
besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Darüber hinaus gelten
folgende Regeln:
Das Computerkabinett darf nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten
werden.
Die Einnahme von Speisen und Getränken ist untersagt.
Auftretende Mängel sind umgehend dem Lehrer bzw. Systemadministrator zu
melden.
Den Anweisungen der unterrichtenden Lehrer ist Folge zu leisten.
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen
und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind
untersagt.
Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbst
gefertigten) Programmen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des
Systembetreuers.
3. Benutzung des Netzwerkes
Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden. Das
Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem ihm zugewiesenen
Nutzernamen und Passwort gestattet.
Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität
(Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die
rechtlichen Konsequenzen. Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist
nicht gestattet.
Automatisch geladene Programme (wie Virenscanner etc.) dürfen nicht
deaktiviert oder entladen werden.
Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist
aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer vom Netzwerk
abzumelden (ausloggen).
4. Kosten
Die Nutzung der Computerarbeitsplätze und die Bereitstellung des
Zugangs zum Internet stehen in der Oberschule Niesky kostenfrei zur
Verfügung.
Private Ausdrucke bedürfen der Genehmigung des Administrators.
5. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Die
bereitgestellten Informationen können, bedingt durch die Art und Weise der
Verbreitung, keiner vollständigen hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie
entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht
inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet.
Sollte
sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in
anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem
Urheber der Information klären. Die Oberschule Niesky ist in keiner Weise für
den Inhalt der über ihren Internetzugang bereitgestellten Informationen
verantwortlich.
6. Versenden von Informationen in das Internet
Werden
Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain der
Oberschule Niesky. Jede versandte Information kann deshalb durch die
Allgemeinheit der Datenkommunikationsnutzer und -betreiber unmittelbar oder
mittelbar mit der Oberschule Niesky in Zusammenhang gebracht werden. Es ist
deshalb grundsätzlich untersagt, den Datenkommunikationszugang der Oberschule
Niesky zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind,
dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende
Software ist Eigentum der Oberschule Niesky. Eine Nutzung für gewerbliche
oder parteipolitische Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung
ist nicht gestattet.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten
(einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des
Systembetreuers.
Jegliches manipulatives Umgehen der Sicherungsvorkehrungen (z.B.
"Hacken") ist untersagt.
Alle Vorgänge des Systems werden aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität
aufgezeichnet und können zur Behebung von Fehlern und
in Fällen von begründetem
Verdacht des Missbrauches ausgewertet werden.
Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen
Arbeitsbereiche durch
Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im
Interesse eines wirksamen Schutzes
gegen solche Zugriffe sollten die Passwörter sinnvoll
gewählt und öfter gewechselt werden.
Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im
Netzwerk vor
unbefugten Zugriffen gegenüber der Oberschule Niesky
besteht nicht.
Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden,
kann in keiner
Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder
Information im Internet auf jedwede
Art und Weise kommt damit einer Veröffentlichung gleich.
Es besteht daher kein Rechtsanspruch
gegenüber der Oberschule Niesky auf Schutz solcher
Daten vor unbefugten Zugriffen.
8. Verbotene Nutzung
Jeder
Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen,
Kommunikationen
oder
andere Inhalte ins Netz zu stellen (hochladen, herunterladen und installieren),
zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die
folgende Bedingungen erfüllen:
a)
Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
b)
Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach
besten
Wissen und
Gewissen geeignet ist vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend,
tauschend,
missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen
interpretiert zu werden;
c)
Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
d)
Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
e) Daten
oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen
schadensverursachenden Inhalten;
f) Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.
g)
Das Herunterladen zusätzlicher Daten und das Installieren von Plug-Ins
hat nur nach vorheriger Absprache mit den Systembetreuern zu erfolgen.
9. Zuwiderhandlungen
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem
Netzwerk kopieren,
machen sich strafbar und können zivil- und/oder
strafrechtlich verfolgt werden.
Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher
verantwortlich.
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Insbesondere ein Missbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Herr Kavel
Schulleiter