Hausordnung der Oberschule Niesky

 Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 05.12.2019

Die Regeln dieser Hausordnung sollen zu einem guten Zusammenleben von allen am Schulleben Beteiligten beitragen. Sie sind Voraussetzung für einen reibungslosen Unterrichtsablauf und gewährleisten die Sicherheit. Die Einhaltung der Hausordnung trägt zu einem spannungsfreien Miteinander im Schulalltag bei.

Wichtige Grundprinzipien sind Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Akzeptanz und Toleranz.

 Regeln des Miteinanders

  1. Alle Schüler erscheinen pünktlich, spätestens 5 Minuten vor Stundenbeginn, zum Unterricht. Nach dem Vorklingeln wird das Schulhaus verschlossen.

  2. Fahrschüler haben die Möglichkeit, vor und nach dem Unterricht sowie in Freistunden den Raum 122 als Aufenthaltsraum zu nutzen.

  3. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Unterrichtsraum, legen ihre Arbeitsmittel bereit und bereiten sich auf den Unterricht vor.

  4. Am Anfang jeder Stunde stehen die Schüler neben ihren Plätzen. Nach jeder Unterrichtsstunde ist der Arbeitsplatz sauber zu verlassen, die Tafel durch den Ordnungsdienst zu säubern und nach Unterrichtsschluss (Raumplan) sind die Stühle hoch zu stellen.

  5. Zu Beginn der Hofpausen wird der Unterrichtraum gewechselt und anschließend begibt sich jeder Schüler witterungsbedingt gekleidet auf den Schulhof. Nach dem Abklingeln verbleiben alle Schüler im Unterrichtsraum.

  6. Der Klassensprecher meldet 5 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat, wenn der Fachlehrer nicht erschienen ist.

  7. Während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände sind das Handy und andere Musikwiedergabegeräte auszuschalten und nicht zu benutzen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese eingezogen und können in der Regel nur durch die Personensorgeberechtigten wieder abgeholt werden. 

  8. Jacken werden an der dafür vorgesehenen Garderobe außerhalb des Fachraumes aufgehängt. Wertgegenstände sind aus den Jacken zu entfernen.

  9. Während der Unterrichtszeit (einschließlich Pausen) ist der Schüler verpflichtet, auf dem Schulgrundstück zu bleiben. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Während des Unterrichts ist der eigenmächtige Aufenthalt auf den Schulfluren nicht gestattet.

  10. Das Sitzen auf Fensterbänken, Heizkörpern und Geländern sowie Tischen ist aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet. Fenster werden nur mit Genehmigung eines Lehrers geöffnet.

  11. Fluchtwege sind generell frei zu halten. Maßnahmen in Gefahrensituationen sind durch Fluchtpläne, sowie Alarm- und Evakuierungspläne gesondert geregelt.

  12. Beim Schulhauswechsel (Rote Schule, Rosensportplatz) können Taschen ohne Wertsachen im Keller abgelegt werden.

  13. Beim Wechsel in andere Unterrichtsorte ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Es sind die kürzesten Wege zu nutzen. Die Nutzung von Fahrrädern während der Schulortwechsel ist untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Randstunden.

  14. Rad fahren ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Schüler mit Fahrraderlaubnis stellen ihre Räder gesichert in den Fahrradständern ab.

  15. Das Werfen von Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen ist auf Grund von Unfallgefahr zu unterlassen.

  16. Die Esseneinnahme erfolgt in der 2. Hofpause. Im Speiseraum befinden sich nur Essenteilnehmer. Das Essen wird kulturvoll eingenommen, die Reinigung der Tische erfolgt eigenverantwortlich.

  17. Der Bereich vor dem Schultor ist aus verkehrstechnischen Gründen frei zu halten und Verunreinigungen sind zu vermeiden.

  18. Waffen, Drogen sowie das Rauchen (Sächs. Nichtraucherschutzgesetz §2) sind verboten. Auch vor dem Schultor ist das Trinken von Alkohol und das Rauchen nicht gestattet. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit können entsprechende Kontrollen durchgeführt werden. Das Mitführen von Gegenständen oder Stoffen, die eine Gefährdung für die Gesundheit anderer darstellen, ist untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet, Gewalt gegen  Personen und Schuleigentum anzuwenden.

  19. Schulmöbel und alle anderen Einrichtungsgegenstände (einschließlich der Schulbücher) sind sorgsam zu behandeln. Bei vorsätzlichen Beschädigungen wird der Verursacher finanziell oder materiell zur Rechenschaft gezogen. Die Schulleitung kann rechtliche Schritte einleiten.

  20. Schulfremde Personen haben sich bei Besuchen im Sekretariat zu melden und dürfen den Unterricht nicht stören.

Die Hausordnung behält auch in den Nachmittagsstunden (während der GTA) ihre Gültigkeit und kann jederzeit situationsbedingt aktualisiert werden. Zuwiderhandlungen können nach § 39 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen bestraft werden.

Herr Kavel

Schulleiter



 

Nutzerordnung

für die Computerarbeitsplätze der Oberschule Niesky

1. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind SchülerInnen und LehrerInnen der Oberschule Niesky.

2. Verhalten an Computerarbeitsplätzen

3. Benutzung des Netzwerkes

4. Kosten

5. Nutzung von Informationen aus dem Internet

Die bereitgestellten Informationen können, bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung, keiner vollständigen hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet.

Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Oberschule Niesky ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.

6. Versenden von Informationen in das Internet

Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain der Oberschule Niesky. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Datenkommunikationsnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit der Oberschule Niesky in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Datenkommunikationszugang der Oberschule Niesky zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.

7. Datenschutz und Datensicherheit

Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes

gegen solche Zugriffe sollten die Passwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden.

unbefugten Zugriffen gegenüber der Oberschule Niesky besteht nicht.

Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede

Art und Weise kommt damit einer Veröffentlichung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch

gegenüber der Oberschule Niesky auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.

8. Verbotene Nutzung

Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen

oder andere Inhalte ins Netz zu stellen (hochladen, herunterladen und installieren), zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die folgende Bedingungen erfüllen:

a) Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;

b) Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten

Wissen und Gewissen geeignet ist vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend,

tauschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen

interpretiert zu werden;

c) Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;

d) Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;

e) Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen

schadensverursachenden Inhalten;

f) Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.

g) Das Herunterladen zusätzlicher Daten und das Installieren von Plug-Ins hat nur nach vorheriger Absprache mit den Systembetreuern zu erfolgen.

9. Zuwiderhandlungen

 

Herr Kavel

Schulleiter