Reichskonkordat (20.07.1933)
Enzyklika "Mit brennender Sorge" (14.03.1937)
Schnellbrief des Reichsministers für die kirchlichen
Angelegenheiten an die Bischöfe der deutschen Diözesen (23.03.1937)
Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle München
(27.03.1937)
Hirtenbrief der am Grabe des hl. Bonifatius versammelten
Oberhirten der Diözesen Deutschlands (26.06.1941)
Dokumente zur evangelischen Kirche
Richtlinien der Glaubensbewegung "Deutsche Christen" (16.05.1933)
Verpflichtungserklärung des Pfarrernotbundes (Oktober
1933)
Sportpalastkundgebung (13.11.1933)
Barmer "Theologische Erklärung" (Mai 1934)
Ansichten eines sächsischen Landpfarrers (1935)
Dokumente zu Nationalsozialismus und Christentum
Parteiprogramm der NSDAP (1920)
Regierungserklärung Hitlers (23.03.1933)
Ritual für die "Taufe" eines SS-Kindes
1. Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland.
4. Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse
kann nur sein, wer deutschen Bluts ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession.
Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.
24. Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im
Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits-
und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen.
Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums,
ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft
den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns
und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes
nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage: Gemeinnutz
vor Eigennutz.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 71 f.]
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... Indem die Regierung entschlossen ist, die politische und moralische
Entgiftung unseres öffentlichen Lebens durchzuführen, schafft
und sichert sie die Voraussetzungen für eine wirklich tiefe, innere
Religiosität. Die Vorteile personalpolitischer Art, die sich aus Kompromissen
mit atheistischen Organisationen ergeben mögen, wiegen nicht annähernd
die Folgen auf, die in der Zerstörung der allgemeinen religiös-sittlichen
Grundwerte sichtbar werden. Die nationale Regierung sieht in den beiden
christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums.
Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge
respektieren; ihre Rechte sollen nicht angetastet werden. Sie erwartet
aber und hofft, daß die Arbeit an der nationalen und sittlichen Erhebung
unseres Volkes, die sich die Regierung zur Aufgabe gestellt hat, ungekehrt
die gleiche Würdigung erfährt. Sie wird allen anderen Konfessionen
in objektiver Gerechtigkeit gegenübertreten. Sie kann aber niemals
dulden, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession
oder eine bestimmten Rasse eine Entbindung von allgemein-gesetzlichen Verpflichtungen
sein könnte oder gar ein Freibrief für straflose Begehung oder
Tolerierung von Verbrechen.
Die nationale Regierung wird in Schule und Erziehung den christlichen
Konfessionen den ihnen zukommenden Einfluß einräumen und sicherstellen.
Ihre Sorge gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat.
Der Kampf gegen eine materialistische Weltanschauung und für die
Herstellung einer wirklichen Volksgemeinschaft dienst ebensosehr den Interessen
der deutschen Nation wie denen unseres christlichen Glaubens. ...
Ebenso legt die Reichsregierung, die im Christentum die unerschütterlichen
Fundamente des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes sieht,
den größten Wert darauf, die freundschaftlichen Beziehungen
zum Heiligen Stuhle weiter zu pflegen und zu vertiefen. ...
Der Bestand der Länder wird nicht beseitigt, die Rechte der Kirchen
werden nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert.
...
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 75]
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Aus den Richtlinien der Glaubensbewegung
"Deutsche Christen"
vom 16.05.1933
Wir treten ein:
1. Für die völlige Wahrung des Bekenntnisstandes der Reformation,
verlangen aber eine Weiterbildung des Bekenntnisses im Sinne scharfer
Abwehr aller modernen Irrlehren, des Mammonismus, Bolschewismus und des
unchristlichen Pazifismus;
2. Für das Werk der deutschen evangelischen Heidenmission,
das der Missionsbefehl Christi von der Kirche fordert und das wir als ein
heiliges Erbe von den Vätern übernehmen. In der Anerkennung der
Verschiedenheit der Völker und Rassen als einer von Gott gewollten
Ordnung für diese Welt fordern wir, daß durch die Heidenmission
das Volkstum fremder Völker nicht zerstört werde. Wir sehen in
der deutschen evangelischen Mission als Kind der deutschen Reformation
den berufenen Anwalt für diese Erkenntnis innerhalb der protestantischen
Weltmission. ...;
3. Für kirchenordnungsmäßig verankerte Pflichten und
Rechte aller Gläubigen im Sinne Wicherns, des Vaters der inneren Mission;
4. Für durchgreifende Maßnahmen, die es den arbeitswilligen,
fleißigen und strebsamen Volksgenossen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt
ehrlich zu erwerben und beizeiten einen deutsch-christlichen Haushalt zu
gründen, in dem die Freude an dem Aufwachen einer fröhlichen
Kinderschar Glück und Segen verbürgt. Auch muß die Kirche
den Geist guter kameradschaftlicher Volksgemeinschaft pflegen, weil wir
vor Gott nicht nur für uns selbst, sondern auch für unseren Nachbarn
die Verantwortung tragen;
5. Darum auch für kräftigen Ausbau der christlichen Liebestätigkeit
innerhalb
der Kirche; alle damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Internehmungen
müssen unter ausreichender kirchenbehördlicher Aufsicht stehen;
6. Für christliche Schulen und Erziehung der gesamten Jugend
in einem Geist, der die in Volkstum und Heimat uns geschenkten Güter
dankbar aufnimmt, treulich pflegt und als heiliges Vermächtnis an
das nächste Geschlecht weitergibt;
7. Überhaupt für kirchliche deutsche Sitte und Zucht in Stadt
und Dorf; für Sonntagsheiligung und Pflege jeglichen in unserer Rasse
und unserem Volkstum verankerten, guten frommen deutschen Brauches.
Wir verpflichten uns – und verlangen diese Verpflichtung nicht
nur von den beauftragten Organen der Kirche, sondern darüber hinaus
von allen ev. Männern und Frauen – zum Dienst in unseren Gemeinden.
Dienen wollen wir: durch unermüdliche Werbung für
unsere Gottesdienste; durch ritterliches Eintreten für die Armen und
Hilfsbedürftigen;
durch Verteidigung unseres Glaubens, wo er angegriffen oder in Frage
gestellt wird; durch treues ev. Bekenntnis auch in aller Öffentlichkeit.
Dienen wollen wir: durch unsere Kirche unserem Gott und eben
deswegen unserem Vaterland.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 80 f.]
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Art. 1 Das Deutsche Reich gewährleistet die Freiheit des Bekenntnisses
und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion. Es anerkennt
das Recht der katholischen Kirche, innerhalb der Grenzen des für alle
geltenden Gesetzes, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und
zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder
bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen.
Art. 4 Der Heilige Stuhl genießt in seinem Verkehr und seiner
Korrespondenz mit den Bischöfen, dem Klerus und den übrigen Angehörigen
der katholischen Kirche in Deutschland volle Freiheit. Dasselbe gilt für
die Bischöfe und sonstige Diözesanbehörden für ihren
Verkehr mit den Gläubigen in allen Angelegenheiten ihres Hirtenamtes.
...
Art. 21 Der katholische Religionsunterricht in den Volksschulen, Berufsschulen,
Mittelschulen und höheren Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach
und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen
Kirche erteilt. ...
Art. 23 Die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen
bleibt gewährleistet. ...
Art. 31 Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die
ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen
Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt
sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt.
Diejenigen katholischen Organisationen, die außer religiösen,
kulturellen und karitativen Zwecken auch anderen, darunter auch sozialen
und berufsständischen Aufgaben dienen, sollen, unbeschadet einer etwaigen
Einordnung in staatliche Verbände, den Schutz des Art. 31, Absatz
1 genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit
außerhalb jeder politischen Partei zu entfalten. Die Feststellung
der Organisationen und Verbände, die unter die Bestimmungen dieses
Artikels fallen, bleibt vereinbarlicher Abmachung zwischen der Reichregierung
und dem deutschen Episkopat vorbehalten. Inwieweit das Reich und die Länder
sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen
werden, daß deren Mitglieder die Ausübung ihrer kirchlichen
Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht
wird und sie zu nichts veranlaßt werden, was mit ihren religiösen
und sittlichen Überzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre.
Art. 32 Auf Grund der in Deutschland bestehenden Verhältnisse,
wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats
geschaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholischen
Kirche im Reich und seinen Ländern wahrenden Gesetzgebung erläßt
der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute
die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für
solche Parteien ausschließen.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 90 f.]
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Verpflichtungserklärung des Pfarrernotbundes
vom Oktober 1933
1. Ich verpflichte mich, mein Amt als Diener des Wortes auszurichten
allein in der Bindung an die Hl. Schrift und an die Bekenntnisse der Reformation
als die rechte Auslegung der Hl. Schrift.
2. Ich verpflichte mich, gegen alle Verletzung solchen Bekenntnisstandes
mit rückhaltlosem Einsatz zu protestieren.
3. Ich weiß mich nach bestem Vermögen mit verantwortlich
für die, die um solchen Bekenntnisstand willen verfolgt werden.
4. In solcher Verpflichtung bezeuge ich, daß eine Verletzung
des Bekenntnisstandes mit der Anwendung des Arierparagraphen im Raum der
Kirche Christi geschaffen ist.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 104]
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Entschließung des Gaues Groß-Berlin
der Glaubensbewegung "Deutsche Christen"
vom 13.11.1933
Die am 13. November im Berliner Sportpalast versammelten Mitglieder
des Gaues Groß-Berlin der Glaubensbewegung Deutsche Christen haben
folgenden Entschluß gefaßt:
1. Wir sind als nationalsozialistische Kämpfer gewohnt, das Ringen
um die Gestaltung einer großen Idee nicht mit einem faulen Frieden
abzubrechen. Der kirchenpolitische Kampf kann für uns erst dann beendet
sein, wenn das an vielen Orten zwischen Geistlichen und Gemeinde bestehende
Mißtrauen überall beseitigt worden ist, das durch offenen und
heimlichen Widerstand der uns in der Mehrzahl noch feindlich oder verständnislos
gegenüberstehenden Pfarrer entstanden ist. Ein dauernder Frieden kann
hier nur geschaffen werden durch Versetzung oder Amtenthebung aller der
Pfarrer, die entweder nicht willens oder nicht fähig sind, bei der
religiösen Erneuerung unseres Volkes und der Vollendung der deutschen
Reformation aus dem Geist des Nationalsozialismus führend mitzuwirken.
2. Wir lassen uns keine Führer aufzwingen, die wir innerlich ablehnen
müssen, weil wir weder zu ihrem Nationalsozialismus noch zu ihrem
Glauben das rechte Vertrauen haben. Auf kirchlichem Gebiet können
wir das Führerprinzip überhaupt nur hinsichtlich der äußeren
Ordnung anerkennen.
3. Wir erwarten von unserer Landeskirche, daß sie den Arier-Paragraphen
– entsprechend dem von der Generalsynode beschlossenen Kirchengesetz –
schleunigst und ohne Abschwächung durchführt, daß sie darüber
hinaus alle fremdblütigen evangelischen Christen in besondere Gemeinden
ihrer Art zusammenfaßt und für die Begründung einer judenchristlichen
Kirche sorgt.
4. Wir erwarten, daß unsere Landeskirche als eine deutsche Volkskirche
sich frei macht von allem Undeutschen in Gottesdienst und Bekenntnis, insbesondere
vom Alten Testament und seiner jüdischen Lohnmoral.
5. Wir fordern, daß eine deutsche Volkskirche Ernst macht mit
der Verkündigung der von aller orientalischen Vorstellung gereinigten
schlichten Frohbotschaft und einer heldischen Jesus-Gestalt als Grundlage
eines artgemäßen Christentums, in dem an die Stelle der zerbrochenen
Knechtsseele der stolze Mensch tritt, der sich als Gotteskind dem Göttlichen
in sich und in seinem Volke verpflichtet fühlt.
6. Wir bekennen, daß der einzige wirkliche Gottesdienst für
uns der Dienst an unseren Volksgenossen ist, und fühlen uns als Kampfgemeinschaft
von unserem Gott verpflichtet, mitzubauen an einer wehrhaften und wahrhaften
völkischen Kirche, in der wir die Vollendung der deutschen Reformation
Martin Luthers erblicken, und die allein dem Totalitätsanspruch des
nationalsozialistischen Staates gerecht wird.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 104 f.]
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Barmer "Theologische Erklärung zur
gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche"
vom Mai 1934
1. "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum
Vater denn durch mich." (Joh. 14,6).
"Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht
in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und
Räuber. Ich bin die Tür; wenn jemand durch mich hineingeht, wird
er selig werden." (Joh 10,1.9).
Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist
das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben
zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als
könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung
außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse
und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.
2. "Durch Gott seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht
ist zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung."
(1. Kor 1,30).
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden
ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch
auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus
den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen
Geschöpfen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche
unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren
zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und
Heiligung durch ihn bedürften.
3. "Laßt uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in
allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von dem aus
der ganze Leib zusammengefügt ist." (Eph 4, l5.16).
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus
Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig
handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft
wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche
der begnadigten Sünder zu bezeugen, daß sie allein sein Eigentum
ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner
Erscheinung lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt
ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils
herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.
4. "Ihr wißt, daß die Herrscher ihre Völker niederhalten
und die Mächtigen ihnen Gewalt antun. So soll es nicht sein unter
euch; sondern wer unter euch groß sein will, der sei euer Diener."
(Mt 20, 25.26).
Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft
der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen
Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes. Wir verwerfen die falsche
Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem
Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer
geben und geben lassen.
5." Fürchtet Gott, ehrt den König." (1. Petr 2,17).
Die Schrift sagt uns, daß der Staat nach göttlicher Anordnung
die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche
steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens
unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden
zu sorgen.
Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser
seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und
Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten.
Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge
trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat
über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung
menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die
Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche
Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ
des Staates werden.
6. "Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Mt 28,20).
"Gottes Wort ist nicht gebunden." (2. Tim 2,9).
Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht
darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes
durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten
an alles Volk. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche
in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst
irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und
Pläne stellen.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 110 f.]
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Im Namen des Dreieinigen Gottes im Jahr des Heils 1935!
... Kirchlich ist von der Zeit vor dem Umsturz zu erwähnen, daß gerade unsre Sächsische Landeskirche eine gesegnete Zeit der Blüte hatte unter der Leitung des in aller Welt bekannten lutherischen Kirchenmannes: Sr. Magnifizenz Landesbischof Prof. Dr. Ihmels, dessen Schüler auch der Ortspfarrer war. Auch die Kirchen, vor allem die evangelische Kirche wurde eingebaut in Volk und Reich. Aus den vielen Landeskirchen wurde eine ev. deutsche Volkskirche (Reichsbischof)! Freilich läßt sich hier nicht alles von Menschengedanken her „machen“ und organisieren; sondern auf religiösem Gebiet muß alles organisch werden und wachsen aus Gottes Wort heraus nach Gottes Willen! Der neue Staat ist an sich religiös neutral, d. h. er übt und duldet Gewissens- u. Glaubensfreiheit. Aber auf der andren Seite bekennt er sich (Staat u. Partei) zum „positivem Christentum“ der beiden großen Bekenntnisse. Unser Führer weiß, daß das deutsche Volk christlich war, ist und bleiben will und muß seinem innersten Wesen und Fühlen nach. Denn durchs Christentum wurde es groß. – Allerdings muß hier von dem großen Kirchenkampf berichtet werden. Die allzu rasche und zu starke Revolutionierung in der Kirche war nicht gut. Man wollte nach völkisch-staatlich-politischen Gesichtspunkten und Maßstäben rein weltlicher Art „gleichschalten“ und überlegte sich nicht, daß dies auf religiösem Gebiet schwer angeht. An sich recht, daß dem neuen Volkswillen und -geist entsprechend etwa 75 % Parteimänner in Kirchenvorstände und Synoden einzogen, daraus Reichsbischof Ludwig Müller, in Sachsen Landesbischof Friedrich Coch hervorgingen, sie alle unter dem Namen „Deutsche Christen“. Aber diese Kreise entstammten ja zu großen Teilen den früheren sozialistischen Parteien atheistischer, kirchenausgetretener Prägung. Kirchliche Gesichtspunkte, Urteile und Umsicht fehlten völlig oder fast. Diesem z. T. fremdkirchlichen ungeistlichen Wesen gegenüber bildeten sich folgegemäß Pfarrernotbund und Bekenntnissynode in der ganzen Deutschen Reichskirche. So kam es leider Gottes zu Verfolgungen, Amtsenthebungen, Verhaftungen vieler Pfarrer. Es ging nicht um politische Reaktion, wie vielfach von Laienseite ausgegeben wurde, sondern um „Kirche“, Christentum, um Christus selbst, um Letztes! Hätten diese Gruppen nicht gekämpft, hätte sich die Kirche z. T. selbst aufgegeben, wäre aus Kirche: Nicht-Kirche geworden, wie furchtbare, schlimme Ansätze und Auswüchse bereits in die Erscheinung getreten sind. Man darf so nicht von einem „Pastorengezänk“ nur sprechen, sondern es ging durchaus um Kirche, Bekenntnis, um Christus! Man wird einst später urteilen, ja kann heut schon sagen: Beide Gruppen hatten entschieden ihre christliche Sendung, ihren Gottesauftrag: beide mußten sein und kämpfen mit in dem gewaltigen Umbruch, in der Zeitenwende, bei dem Neubau von Volk und Kirche. Beide Gruppen meinten es gut, ehrlich und aufrichtig. Aber beide schossen übers Ziel hinaus. Künftig werden sich beide Gruppen, so kann man wohl sagen und hoffen, auf der mittleren Linie finden, einen und einigen müssen, damit unter des Allmächtigen Wegweisung, Erleuchtung, Segen und Hilfe bald dem geeinten Volk eine einige evangelische Reichskirche lutherischer bzw. reformierter Prägung je nach der bekenntnismäßigen Geschichtsentwicklung, um des Volkes wie um der Kirche Willen. Das ist doppelt notwendig angesichts der „Deutschen Glaubensbewegung“ in der ein Neuheidentum Christus und sein Reich verleugnet und bekämpft. Schließlich ist auch dieser Kirchenkampf von Segen für unser Volk und so von Gott geschickt: Er soll alle lauen und religiös Gleichgültigen unter uns aufrütteln und zu lebendigen Glauben und Bekennen führen! Unser deutsches Volk braucht zum Aufstieg und Leben Christus, den Herrn der Kirche, und in ihm offenbart: Gott, den Dreieinigen und Allmächtigen! ...
[aufgefunden im Turmknopf der ev.-luth. Kirche Niederschöna
bei Freiberg; nicht veröffentlicht, zit. nach Pfarrarchiv Niederschöna]
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Aus der Enzyklika "Mit brennender Sorge"
Papst Pius' XI.
vom 14.03.1937
(aufgrund eines Entwurfs von Kardinal Faulhaber)
Mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachten Wir seit geraumer
Zeit den Leidensweg der Kirche, die wachsende Bedrängnis der ihr in
Gesinnung und Tat treubleibenden Bekenner und Bekennerinnen inmitten des
Landes und Volkes, dem St. Bonifatius eins die Licht- und Frohbotschaft
von Christus und dem Reiche Gottes gebracht hat ...
Als Wir im Sommer 1933 die Uns von der Reichsregierung in Anknüpfung
an einen jahrealten früheren Entwurf angetragenen Konkordatsverhandlungen
aufnehmen und zu Euer aller Befriedigung mit einer feierlichen Vereinbarung
abschließen ließen, leitete Uns die pflichtgemäße
Sorge um die Freiheit der kirchlichen Heilsmission in Deutschland und um
das Heil der ihr anvertrauten Seelen – zugleich aber auch der aufrichtige
Wunsch, der friedliebenden Weiterentwicklung und Wohlfahrt des deutschen
Volkes einen wesentlichen Dienst zu leisten. Trotz mancher schwerer Bedenken
haben Wir daher Uns damals den Entschluß abgerungen, Unsere Zustimmung
nicht zu versagen. Wir wollten unseren treuen Söhnen und Töchtern
in Deutschland im Rahmen des Menschenmöglichen die Spannungen und
Leiden ersparen, die andernfalls unter den damaligen Verhältnissen
mit Gewißheit zu erwarten gewesen wären. Wir wollten allen durch
die Tat beweisen, daß Wir, einzig Christus suchend und das, was Christus
ist, niemandem die Friedenshand der Mutterkirche verweigern, der sie selbst
nicht zurückstößt. Wenn der von uns in lauterer Absicht
in die deutsche Erde gesenkte Friedensbaum nicht die Früchte gezeitigt
hat, die Wir im Interesse Eures Volkes ersehnten, dann wird niemand in
der weiten Welt, der Augen hat, zu sehen und Ohren, zu hören, heute
noch sagen können, die Schuld liege auf Seiten der Kirche und ihres
Oberhauptes. Der Anschauungsunterricht der vergangenen Jahre klärt
die Verantwortlichkeiten. Er enthüllt Machenschaften, die von Anfang
an kein anderes Ziel kannten als den Vernichtungskampf. In die Furchen,
in die Wir den Samen aufrichtigen Friedens zu pflanzen bemüht waren,
streuten andere – wie der inimicus homo der Heiligen Schrift (Mt. 13,25)
– die Unkrautkeime des Mißtrauens, des Unfriedens, des Hasses, der
Verunglimpfung, der heimlichen und offenen, aus tausend Quellen gespeisten
und mit allen Mitteln arbeitenden grundsätzlichen Feindschaft gegen
Christus und seine Kirche. Ihnen, und nur ihnen, sowie ihren stillen und
lauten Schildhaltern fällt die Verantwortung dafür zu, daß
statt des Regenbogens des Friedens am Horizont Deutschlands die Wetterwolke
zersetzender Religionskämpfe sichtbar wird
...
Auch heute noch, wo der offene Kampf gegen die konkordatsgeschützte
Bekenntnisschule und wo die vernichtete Abstimmungsfreiheit der katholischen
Erziehungsberechtigten auf einem besonders wesentlichen Lebensgebiet der
Kirche den erschütternden Ernst der Lage und die beispiellose Gewissensnot
gläubiger Christen kennzeichnen – rät uns die Vatersorge um das
Heil der Seelen, die etwa noch vorhandenen, wenn auch geringen Aussichten
auf Rückkehr zur Vertragstreue und zu verantwortbarer Verständigung
nicht unberücksichtigt zu lassen. ...
Habet acht, daß vor allem der Gottesglaube die erste und unersetzbare
Grundlage jeder Religion, in deutschen Landen rein und unverfälscht
erhalten bleibe. ...
Wer nach angeblich altgermanisch-vorchristlicher Vorstellung das düstere
unpersönliche Schicksal an die Stelle des persönlichen Gottes
rückt, leugnet Gottes Weisheit und Vorsehung. ... Wer die Rasse, oder
das Volk, oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere
Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung – die innerhalb der irdischen
Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten – aus dieser
ihrer irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller,
auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert,
der verkehrt und verfälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene
Ordnung der Dinge. ... Gott hat in souveräner Fassung seine Gebote
gegeben. ... Aus der Totalität seiner Schöpferrechte fließt
seinsmäßig die Totalität Seines Gehorsamsanspruchs an die
Einzelnen und an alle Arten von Gemeinschaften. Dieser Gehorsamsanspruch
umfaßt alle Lebensbereiche, in denen sittliche Fragen die Auseinandersetzung
mit dem Gottesgesetz fordern und damit die Einordnung wandelbarer Menschensatzung
in das Gefüge der unwandelbaren Gottessatzung. Nur oberflächliche
Geister können der Irrlehre verfallen, von einem nationalen Gott,
von einer nationalen Religion zu sprechen, können den Wahnversuch
unternehmen, Gott, den Schöpfer aller Werke, den König und Gesetzgeber
aller Völker, vor dessen Größe die Nationen klein sind
wie Tropfen am Wassereimer, in die Grenzen eines einzelnen Volkes, in die
blutmäßige Enge einer einzelnen Rasse einkerkern zu wollen.
...
Wer die biblische Geschichte und die Lehrweisheit des Alten Bundes
aus Kirche und Schule verbannt sehen will, lästert das Wort Gottes,
lästerst den Heilsplan des Allmächtigen, macht enges und beschränktes
Menschendenken zum Richter über göttliche Geschichtsplanung.
... Der im Evangelium Jesu Christi erreichte Höhepunkt der Offenbarung
ist endgültig, ist verpflichtend für immer. Diese Offenbarung
kennt keine Nachträge von Menschenhand, kennt erst recht keinen Ersatz
und keine Ablösung durch die willkürlichen „Offenbarungen“, die
gewisse Wortführer der Gegenwart aus dem sogenannten Mythos von Blut
und Rasse herleiten wollen. ... Der Christusglaube wird sich nicht rein
und unverfälscht erhalten, wenn er nicht gestützt und umhegt
wird vom Glauben an die Kirche. ... Die vom Erlöser gestiftete Kirche
ist eine – für alle Völker und Nationen. ... Wenn Leute, die
nicht einmal im Glauben an Christus einig sind, euch das Wunsch- und Lockbild
einer deutschen Nationalkirche vorhalten, so wisset: sie ist nichts als
eine Verneinung der einen Kirche Christi, ein offenkundiger Abfall von
dem an die ganze Welt gerichteten Missionsbefehl, dem nur eine Weltkirche
genügen und nachleben kann. ... An den Geboten des Naturrechts kann
jedes positive Recht ... auf seinen sittlichen Gehalt ... nachgeprüft
werden. ... Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz „Recht
ist, was dem Volke nützt“ gemessen werden. Zwar kann dem Satz ein
rechter Sinn gegeben werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes
nie dem wahren Wohl des Volkes zu dienen vermag. ... Von dieser Sittenregel
losgelöst, würde jener Grundsatz den ewigen Kriegszustand zwischen
den verschiedenen Nationen bedeuten. Im innerstaatlichen Leben verkennt
er ... die grundlegende Tatsache, daß der Mensch als Persönlichkeit
gottgegebene Rechte besitzt, die jedem auf ihre Leugnung, Aufhebung oder
Brachlegung abzielenden Eingriff von seiten der Gemeinschaft entzogen bleiben
müssen. ...
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 135 ff.]
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Schnellbrief des Reichs- und preußischen
Ministers für die kirchlichen Angelegenheiten
an die Bischöfe der deutschen Diözesen
vom 23.03.1937
Das päpstliche Rundschreiben an die Erzbischöfe und Bischöfe
Deutschlands vom 14. März 1937 stellt eine schwere Verletzung der
im Reichskonkordat festgestellten Vereinbarungen dar. Es steht im krassen
Widerspruch mit dem Geist des Konkordats und seinen ausdrücklichen
Bestimmungen.
Das Rundschreiben enthält schwere Angriffe auf das Wohl und Interesse
des deutschen Staatswesens. Es versucht die Autorität der Reichsregierung
herabzusetzen, das Wohl des deutschen Staatswesens nach außen zu
schädigen und vor allen Dingen durch den unmittelbaren Appell des
Vertragspartners der Reichsregierung an die katholischen Staatsbürger
den inneren Frieden der Volksgemeinschaft zu gefährden. Für ein
derartiges feindseliges Verhalten bietet das Reichskonkordat keine Freistatt.
Es wird weder durch seinen Geist noch durch die ausdrücklichen Bestimmungen
gedeckt.
Daher werden den Bischöfen und sonstigen Ordinarien unter Berufung
auf Artikel 4 des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 Druck, Vervielfältigung
und Vertreibung des Rundschreibens in jeder Form verboten.
[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945,
herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main
21957,
153]
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Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle
München
vom 27.03.1937
Betreff: Päpstliches Rundschreiben über die Lage der Katholischen Kirche im Deutschen Reich.
Papst Pius XI. hat an die Erzbischöfe Deutschlands ein Rundschreiben
über die Lage der katholischen Kirche im Deutschen Reich erlassen,
das bereits am 21. März von den Kanzeln der Kirche verlesen wurde
und in der Zwischenzeit auch im Druck erschienen ist.
Da das Rundschreiben hochverräterische Angriffe gegen den
nationalsozialistischen Staat enthält, wird folgendes angeordnet:
1. Sämtliche außerhalb der Kirchen und Pfarrhöfe
greifbaren Exemplare des Rundschreibens sind zu beschlagnahmen.
Auch die im Besitz von Privatpersonen vorgefundenen Einzelstücke sind
einzuziehen.
Druckschriften, die sich in Händen von Geistlichen befinden, werden
von dieser Maßnahme nicht berührt.
2. Sämtliche Personen, die sich mit der Verteilung der Schriften
außerhalb der Kirchen und Pfarrhäuser befassen, sind, soweit,
es sich nicht um Geistliche handelt, sofort festzunehmen und umgehend
dem Gericht zur strafrechtlichen Aburteilung zu überstellen. Ihre
Entfernung aus der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden,
wie DAF, ferner Handwerkskammer und dergleichen, ist sofort zu veranlassen.
3. Kirchenblätter und kirchliche Amtsblätter, die
das Rundschreiben abgedruckt haben, sind zu beschlagnahmen und auf die
Dauer von drei Monaten zu verbieten.
4. Druckereien und Verlage, in denen das Rundschreiben hergestellt
bzw. verlegt wurde, sind sofort zu schließen. Die verantwortlichen
Personen (Verleger, Drucker, Schriftleiter) sind unverzüglich hierher
zu melden, damit von hier aus weitere Maßnahmen gegen sie ergriffen
werden können.
[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945,
herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main
21957,
153 f.]
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Die Bedrückung der Kirche in Deutschland
Hirtenbrief der am Grabe des hl. Bonifatius versammelten
Oberhirten der Diözesen Deutschlands
vom 26.06.1941
Geliebte Diözesanen!
Wenn wir Bischöfe Deutschlands uns heute mit einem gemeinsamen
Hirtenwort an alle unsere Diözesanen werden, dann sind wir uns dabei
bewußt, eine erste Pflicht zu erfüllen, die uns durch unsere
heilige Sendung auferlegt ist, aber auch einem dringenden Verlangen und
einer allgemeinen Erwartung der Gläubigen zu entsprechen. Vom Standpunkt
unseres hl. Glaubens wollen wir Stellung nehmen zu manchen Zeitfragen,
um euch die gewünschte Aufklärung zu geben und euch in der Glaubenstreue
und im Gottvertrauen zu stärken.
... Aber wir verstehen es nicht und sind mit großem Schmerz darüber
erfüllt, daß manche Maßnahmen getroffen wurden, die tief
in das kirchliche Leben eingreifen, ohne daß sie durch Kriegsnotwendigkeit
begründet sind. Wir erinnern nur an die Einschränkungen auf dem
Gebiet der religiösen Erziehung, des religiösen Schrifttums,
der außerordentlichen Seelsorge in Exerzitien und Einkehrtagen, der
Seelsorge in öffentlichen Krankenanstalten, des Gottesdienstes und
der kirchlichen Feiertage. Wir denken mit Trauer daran, daß in den
letzten Monaten so manche Klöster und kirchliche Anstalten geschlossen
und nichtkirchlichen Zwecken zugeführt wurden, wir haben inniges Mitleid
mit den Ordensleuten, die aus ihrer klösterlichen Heimat verwiesen
wurden. Das katholische Volk dankt ihnen für alles, was sie in Seelsorge,
Erziehung und Caritas in der Öffentlichkeit oder durch Gebet und Sühne
in der Stille der beschaulichen Klöster gewirkt haben, und wir sie,
die treuen Söhne und Töchter des Vaterlandes und der Kirche,
nicht im Stich lassen.
... Unserer Kirche, der Lehrerin der Wahrheit, der Hüterin der
christlichen Sitte, wollen wir gehorsam folgen, auch wenn die Beobachtung
der Gebote, die sie in Gottes Namen verkündet, von uns Opfer verlangt.
Gewiß gibt es nach der katholischen Sittenlehre auch Gebote, die
nicht verpflichten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierigkeiten
verbunden wäre. Es gibt aber auch heilige Gewissenspflichten, von
denen uns niemand befreien kann, und die wir erfüllen müssen,
koste es uns selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen darf der
Mensch Gott lästern, nie darf er seinen Mitmenschen hassen, nie
darf er außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen
töten, nie darf er ehebrechen, nie lügen. Nie darf er seinen
Glauben verleugnen oder sich durch Drohung oder Versprechung verleiten
lassen, aus der Kirche auszutreten. ...
[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945,
herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main
21957,
158 f.]
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1. Musikalische Einleitung (Streichmusik, keine Blechmusik; Grieg "Morgenstimmung").
2. Unter den Klängen der Musik trägt der Vater, rechts seine
Ehefrau, links der dienstälteste SS-Führer, das Kind in den Weiheraum
(Für eine weihevolle Ausschmückung des Raumes mit Blumen und
Herstellung eines Lebensbaumsinnbildes aus jungem Grün – evtl. mit
brennenden Kerzen – muß gesorgt werden). Auf einem Tisch, an dem
der Weihende steht, befindet sich eine Schale. In dieser wird dann (siehe
unten) das Feuer entzündet.
3. Chorlied oder Sprechchor: Sprüche aus Hitler „Mein Kampf“ (weitere
Auswahl bleibt dem Gestalter der Weihe vorbehalten).
4. Der Weihende:
Wir glauben an den Gott im All
Und an die Sendung des deutschen Blutes,
Das ewig jung aus deutscher Erde wächst.
Wir glauben an das Volk, des Blutes Träger,
Und an den Führer, den uns Gott bestimmt.
(zu den Eltern gerichtet) Ihr weiht ein Kind dem Dienst Eures Volkes,
Ich frage Euch, welchen Namen soll Euer Kind erhalten?
5. Vater: Wir nennen unseren Sohn ...
6. Der Weihende erklärt den Namen des Kindes und spricht von der
Verpflichtung des Namens.
7. Frage des Weihenden an die Eltern: Wollt Ihr die in Eurem Kinde
schlafenden Gaben wecken, hüten und pflegen, daß sein Name Tat
wird? So sprecht: „Wir geloben es“.
8. Die Antwort der Eltern: Wir geloben es.
9. Der Weihende: So entzündet das Feuer, auf daß es als
Teil des Ganzen entbrenne.
10. Der Vater entzündet das Feuer.
11. Die Freunde der Eltern sagen ihre Wünsche und legen Gaben
auf den Tisch neben das Feuer des Kindes.
12. Der Weihende: So schließt den Ring um dieses Kind, daß
es Teil werde unserer Gemeinschaft.
13. Der SS-Führer tritt vor: Wir nehmen dich auf in unsere Gemeinschaft
als Glied unseres Lebens, du sollst aufwachsen in unserem Schutz und deinem
Namen Ehre, deiner Sippe Stolz und deinem Volke unauslöschlichen Ruhm
bringen.
14. Gemeinsamer Gesang des SS-Treueliedes.
15. Die Eltern verlassen mit dem Kind, unter Musikbegleitung, den Weiheraum,
die Teilnehmer grüßen stehend mit erhobenem Arm.
[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen,
herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und
Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 116 f.]
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