Dokumente zur katholischen Kirche

Reichskonkordat (20.07.1933)
Enzyklika "Mit brennender Sorge" (14.03.1937)
Schnellbrief des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten an die Bischöfe der deutschen Diözesen (23.03.1937)
Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle München (27.03.1937)
Hirtenbrief der am Grabe des hl. Bonifatius versammelten Oberhirten der Diözesen Deutschlands (26.06.1941)

Dokumente zur evangelischen Kirche

Richtlinien der Glaubensbewegung "Deutsche Christen" (16.05.1933)
Verpflichtungserklärung des Pfarrernotbundes (Oktober 1933)
Sportpalastkundgebung (13.11.1933)
Barmer "Theologische Erklärung" (Mai 1934)
Ansichten eines sächsischen Landpfarrers (1935)

Dokumente zu Nationalsozialismus und Christentum

Parteiprogramm der NSDAP (1920)
Regierungserklärung Hitlers (23.03.1933)
Ritual für die "Taufe" eines SS-Kindes
 
 

Aus dem Parteiprogramm der NSDAP
von 1920

1. Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland.
4. Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Bluts ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.
24. Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen.
Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage: Gemeinnutz vor Eigennutz.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 71 f.]
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Aus der Regierungserklärung Hitlers
vom 23.03.1933

... Indem die Regierung entschlossen ist, die politische und moralische Entgiftung unseres öffentlichen Lebens durchzuführen, schafft und sichert sie die Voraussetzungen für eine wirklich tiefe, innere Religiosität. Die Vorteile personalpolitischer Art, die sich aus Kompromissen mit atheistischen Organisationen ergeben mögen, wiegen nicht annähernd die Folgen auf, die in der Zerstörung der allgemeinen religiös-sittlichen Grundwerte sichtbar werden. Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums. Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge respektieren; ihre Rechte sollen nicht angetastet werden. Sie erwartet aber und hofft, daß die Arbeit an der nationalen und sittlichen Erhebung unseres Volkes, die sich die Regierung zur Aufgabe gestellt hat, ungekehrt die gleiche Würdigung erfährt. Sie wird allen anderen Konfessionen in objektiver Gerechtigkeit gegenübertreten. Sie kann aber niemals dulden, daß die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession oder eine bestimmten Rasse eine Entbindung von allgemein-gesetzlichen Verpflichtungen sein könnte oder gar ein Freibrief für straflose Begehung oder Tolerierung von Verbrechen.
Die nationale Regierung wird in Schule und Erziehung den christlichen Konfessionen den ihnen zukommenden Einfluß einräumen und sicherstellen. Ihre Sorge gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat.
Der Kampf gegen eine materialistische Weltanschauung und für die Herstellung einer wirklichen Volksgemeinschaft dienst ebensosehr den Interessen der deutschen Nation wie denen unseres christlichen Glaubens. ...
Ebenso legt die Reichsregierung, die im Christentum die unerschütterlichen Fundamente des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes sieht, den größten Wert darauf, die freundschaftlichen Beziehungen zum Heiligen Stuhle weiter zu pflegen und zu vertiefen. ...
Der Bestand der Länder wird nicht beseitigt, die Rechte der Kirchen werden nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert. ...

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 75]
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Aus den Richtlinien der Glaubensbewegung "Deutsche Christen"
vom 16.05.1933

Wir treten ein:
1. Für die völlige Wahrung des Bekenntnisstandes der Reformation, verlangen aber eine Weiterbildung des Bekenntnisses im Sinne scharfer Abwehr aller modernen Irrlehren, des Mammonismus, Bolschewismus und des unchristlichen Pazifismus;
2. Für das Werk der deutschen evangelischen Heidenmission, das der Missionsbefehl Christi von der Kirche fordert und das wir als ein heiliges Erbe von den Vätern übernehmen. In der Anerkennung der Verschiedenheit der Völker und Rassen als einer von Gott gewollten Ordnung für diese Welt fordern wir, daß durch die Heidenmission das Volkstum fremder Völker nicht zerstört werde. Wir sehen in der deutschen evangelischen Mission als Kind der deutschen Reformation den berufenen Anwalt für diese Erkenntnis innerhalb der protestantischen Weltmission. ...;
3. Für kirchenordnungsmäßig verankerte Pflichten und Rechte aller Gläubigen im Sinne Wicherns, des Vaters der inneren Mission;
4. Für durchgreifende Maßnahmen, die es den arbeitswilligen, fleißigen und strebsamen Volksgenossen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt ehrlich zu erwerben und beizeiten einen deutsch-christlichen Haushalt zu gründen, in dem die Freude an dem Aufwachen einer fröhlichen Kinderschar Glück und Segen verbürgt. Auch muß die Kirche den Geist guter kameradschaftlicher Volksgemeinschaft pflegen, weil wir vor Gott nicht nur für uns selbst, sondern auch für unseren Nachbarn die Verantwortung tragen;
5. Darum auch für kräftigen Ausbau der christlichen Liebestätigkeit innerhalb der Kirche; alle damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Internehmungen müssen unter ausreichender kirchenbehördlicher Aufsicht stehen;
6. Für christliche Schulen und Erziehung der gesamten Jugend in einem Geist, der die in Volkstum und Heimat uns geschenkten Güter dankbar aufnimmt, treulich pflegt und als heiliges Vermächtnis an das nächste Geschlecht weitergibt;
7. Überhaupt für kirchliche deutsche Sitte und Zucht in Stadt und Dorf; für Sonntagsheiligung und Pflege jeglichen in unserer Rasse und unserem Volkstum verankerten, guten frommen deutschen Brauches.
Wir verpflichten uns – und verlangen diese Verpflichtung nicht nur von den beauftragten Organen der Kirche, sondern darüber hinaus von allen ev. Männern und Frauen – zum Dienst in unseren Gemeinden.
Dienen wollen wir: durch unermüdliche Werbung für unsere Gottesdienste; durch ritterliches Eintreten für die Armen und Hilfsbedürftigen;
durch Verteidigung unseres Glaubens, wo er angegriffen oder in Frage gestellt wird; durch treues ev. Bekenntnis auch in aller Öffentlichkeit.
Dienen wollen wir: durch unsere Kirche unserem Gott und eben deswegen unserem Vaterland.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 80 f.]
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Aus dem Reichskonkordat
vom 20.07.1933

Art. 1 Das Deutsche Reich gewährleistet die Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion. Es anerkennt das Recht der katholischen Kirche, innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen.
Art. 4 Der Heilige Stuhl genießt in seinem Verkehr und seiner Korrespondenz mit den Bischöfen, dem Klerus und den übrigen Angehörigen der katholischen Kirche in Deutschland volle Freiheit. Dasselbe gilt für die Bischöfe und sonstige Diözesanbehörden für ihren Verkehr mit den Gläubigen in allen Angelegenheiten ihres Hirtenamtes. ...
Art. 21 Der katholische Religionsunterricht in den Volksschulen, Berufsschulen, Mittelschulen und höheren Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche erteilt. ...
Art. 23 Die Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen bleibt gewährleistet. ...
Art. 31 Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt. Diejenigen katholischen Organisationen, die außer religiösen, kulturellen und karitativen Zwecken auch anderen, darunter auch sozialen und berufsständischen Aufgaben dienen, sollen, unbeschadet einer etwaigen Einordnung in staatliche Verbände, den Schutz des Art. 31, Absatz 1 genießen, sofern sie Gewähr dafür bieten, ihre Tätigkeit außerhalb jeder politischen Partei zu entfalten. Die Feststellung der Organisationen und Verbände, die unter die Bestimmungen dieses Artikels fallen, bleibt vereinbarlicher Abmachung zwischen der Reichregierung und dem deutschen Episkopat vorbehalten. Inwieweit das Reich und die Länder sportliche oder andere Jugendorganisationen betreuen, wird Sorge getragen werden, daß deren Mitglieder die Ausübung ihrer kirchlichen Verpflichtungen an Sonn- und Feiertagen regelmäßig ermöglicht wird und sie zu nichts veranlaßt werden, was mit ihren religiösen und sittlichen Überzeugungen und Pflichten nicht vereinbar wäre.
Art. 32 Auf Grund der in Deutschland bestehenden Verhältnisse, wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats geschaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche im Reich und seinen Ländern wahrenden Gesetzgebung erläßt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 90 f.]
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Verpflichtungserklärung des Pfarrernotbundes
vom Oktober 1933

1. Ich verpflichte mich, mein Amt als Diener des Wortes auszurichten allein in der Bindung an die Hl. Schrift und an die Bekenntnisse der Reformation als die rechte Auslegung der Hl. Schrift.
2. Ich verpflichte mich, gegen alle Verletzung solchen Bekenntnisstandes mit rückhaltlosem Einsatz zu protestieren.
3. Ich weiß mich nach bestem Vermögen mit verantwortlich für die, die um solchen Bekenntnisstand willen verfolgt werden.
4. In solcher Verpflichtung bezeuge ich, daß eine Verletzung des Bekenntnisstandes mit der Anwendung des Arierparagraphen im Raum der Kirche Christi geschaffen ist.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 104]
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Entschließung des Gaues Groß-Berlin der Glaubensbewegung "Deutsche Christen"
vom 13.11.1933

Die am 13. November im Berliner Sportpalast versammelten Mitglieder des Gaues Groß-Berlin der Glaubensbewegung Deutsche Christen haben folgenden Entschluß gefaßt:
1. Wir sind als nationalsozialistische Kämpfer gewohnt, das Ringen um die Gestaltung einer großen Idee nicht mit einem faulen Frieden abzubrechen. Der kirchenpolitische Kampf kann für uns erst dann beendet sein, wenn das an vielen Orten zwischen Geistlichen und Gemeinde bestehende Mißtrauen überall beseitigt worden ist, das durch offenen und heimlichen Widerstand der uns in der Mehrzahl noch feindlich oder verständnislos gegenüberstehenden Pfarrer entstanden ist. Ein dauernder Frieden kann hier nur geschaffen werden durch Versetzung oder Amtenthebung aller der Pfarrer, die entweder nicht willens oder nicht fähig sind, bei der religiösen Erneuerung unseres Volkes und der Vollendung der deutschen Reformation aus dem Geist des Nationalsozialismus führend mitzuwirken.
2. Wir lassen uns keine Führer aufzwingen, die wir innerlich ablehnen müssen, weil wir weder zu ihrem Nationalsozialismus noch zu ihrem Glauben das rechte Vertrauen haben. Auf kirchlichem Gebiet können wir das Führerprinzip überhaupt nur hinsichtlich der äußeren Ordnung anerkennen.
3. Wir erwarten von unserer Landeskirche, daß sie den Arier-Paragraphen – entsprechend dem von der Generalsynode beschlossenen Kirchengesetz – schleunigst und ohne Abschwächung durchführt, daß sie darüber hinaus alle fremdblütigen evangelischen Christen in besondere Gemeinden ihrer Art zusammenfaßt und für die Begründung einer judenchristlichen Kirche sorgt.
4. Wir erwarten, daß unsere Landeskirche als eine deutsche Volkskirche sich frei macht von allem Undeutschen in Gottesdienst und Bekenntnis, insbesondere vom Alten Testament und seiner jüdischen Lohnmoral.
5. Wir fordern, daß eine deutsche Volkskirche Ernst macht mit der Verkündigung der von aller orientalischen Vorstellung gereinigten schlichten Frohbotschaft und einer heldischen Jesus-Gestalt als Grundlage eines artgemäßen Christentums, in dem an die Stelle der zerbrochenen Knechtsseele der stolze Mensch tritt, der sich als Gotteskind dem Göttlichen in sich und in seinem Volke verpflichtet fühlt.
6. Wir bekennen, daß der einzige wirkliche Gottesdienst für uns der Dienst an unseren Volksgenossen ist, und fühlen uns als Kampfgemeinschaft von unserem Gott verpflichtet, mitzubauen an einer wehrhaften und wahrhaften völkischen Kirche, in der wir die Vollendung der deutschen Reformation Martin Luthers erblicken, und die allein dem Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates gerecht wird.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 104 f.]
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Barmer "Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche"
vom Mai 1934

1. "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich." (Joh. 14,6).
"Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und Räuber. Ich bin die Tür; wenn jemand durch mich hineingeht, wird er selig werden." (Joh 10,1.9).
Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.
2. "Durch Gott seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht ist zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung." (1. Kor 1,30).
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften.
3. "Laßt uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von dem aus der ganze Leib zusammengefügt ist." (Eph 4, l5.16).
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, daß sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.
4. "Ihr wißt, daß die Herrscher ihre Völker niederhalten und die Mächtigen ihnen Gewalt antun. So soll es nicht sein unter euch; sondern wer unter euch groß sein will, der sei euer Diener." (Mt 20, 25.26).
Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben und geben lassen.
5." Fürchtet Gott, ehrt den König." (1. Petr 2,17).
Die Schrift sagt uns, daß der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen.
Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.
6. "Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Mt 28,20).
"Gottes Wort ist nicht gebunden." (2. Tim 2,9).
Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 110 f.]
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Ansichten eines sächsischen Landpfarrers
von 1935

Im Namen des Dreieinigen Gottes im Jahr des Heils 1935!

... Kirchlich ist von der Zeit vor dem Umsturz zu erwähnen, daß gerade unsre Sächsische Landeskirche eine gesegnete Zeit der Blüte hatte unter der Leitung des in aller Welt bekannten lutherischen Kirchenmannes: Sr. Magnifizenz Landesbischof Prof. Dr. Ihmels, dessen Schüler auch der Ortspfarrer war. Auch die Kirchen, vor allem die evangelische Kirche wurde eingebaut in Volk und Reich. Aus den vielen Landeskirchen wurde eine ev. deutsche Volkskirche (Reichsbischof)! Freilich läßt sich hier nicht alles von Menschengedanken her „machen“ und organisieren; sondern auf religiösem Gebiet muß alles organisch werden und wachsen aus Gottes Wort heraus nach Gottes Willen! Der neue Staat ist an sich religiös neutral, d. h. er übt und duldet Gewissens- u. Glaubensfreiheit. Aber auf der andren Seite bekennt er sich (Staat u. Partei) zum „positivem Christentum“ der beiden großen Bekenntnisse. Unser Führer weiß, daß das deutsche Volk christlich war, ist und bleiben will und muß seinem innersten Wesen und Fühlen nach. Denn durchs Christentum wurde es groß. – Allerdings muß hier von dem großen Kirchenkampf berichtet werden. Die allzu rasche und zu starke Revolutionierung in der Kirche war nicht gut. Man wollte nach völkisch-staatlich-politischen Gesichtspunkten und Maßstäben rein weltlicher Art „gleichschalten“ und überlegte sich nicht, daß dies auf religiösem Gebiet schwer angeht. An sich recht, daß dem neuen Volkswillen und -geist entsprechend etwa 75 % Parteimänner in Kirchenvorstände und Synoden einzogen, daraus Reichsbischof Ludwig Müller, in Sachsen Landesbischof Friedrich Coch hervorgingen, sie alle unter dem Namen „Deutsche Christen“. Aber diese Kreise entstammten ja zu großen Teilen den früheren sozialistischen Parteien atheistischer, kirchenausgetretener Prägung. Kirchliche Gesichtspunkte, Urteile und Umsicht fehlten völlig oder fast. Diesem z. T. fremdkirchlichen ungeistlichen Wesen gegenüber bildeten sich folgegemäß Pfarrernotbund und Bekenntnissynode in der ganzen Deutschen Reichskirche. So kam es leider Gottes zu Verfolgungen, Amtsenthebungen, Verhaftungen vieler Pfarrer. Es ging nicht um politische Reaktion, wie vielfach von Laienseite ausgegeben wurde, sondern um „Kirche“, Christentum, um Christus selbst, um Letztes! Hätten diese Gruppen nicht gekämpft, hätte sich die Kirche z. T. selbst aufgegeben, wäre aus Kirche: Nicht-Kirche geworden, wie furchtbare, schlimme Ansätze und Auswüchse bereits in die Erscheinung getreten sind. Man darf so nicht von einem „Pastorengezänk“ nur sprechen, sondern es ging durchaus um Kirche, Bekenntnis, um Christus! Man wird einst später urteilen, ja kann heut schon sagen: Beide Gruppen hatten entschieden ihre christliche Sendung, ihren Gottesauftrag: beide mußten sein und kämpfen mit in dem gewaltigen Umbruch, in der Zeitenwende, bei dem Neubau von Volk und Kirche. Beide Gruppen meinten es gut, ehrlich und aufrichtig. Aber beide schossen übers Ziel hinaus. Künftig werden sich beide Gruppen, so kann man wohl sagen und hoffen, auf der mittleren Linie finden, einen und einigen müssen, damit unter des Allmächtigen Wegweisung, Erleuchtung, Segen und Hilfe bald dem geeinten Volk eine einige evangelische Reichskirche lutherischer bzw. reformierter Prägung je nach der bekenntnismäßigen Geschichtsentwicklung, um des Volkes wie um der Kirche Willen. Das ist doppelt notwendig angesichts der „Deutschen Glaubensbewegung“ in der ein Neuheidentum Christus und sein Reich verleugnet und bekämpft. Schließlich ist auch dieser Kirchenkampf von Segen für unser Volk und so von Gott geschickt: Er soll alle lauen und religiös Gleichgültigen unter uns aufrütteln und zu lebendigen Glauben und Bekennen führen! Unser deutsches Volk braucht zum Aufstieg und Leben Christus, den Herrn der Kirche, und in ihm offenbart: Gott, den Dreieinigen und Allmächtigen! ...

[aufgefunden im Turmknopf der ev.-luth. Kirche Niederschöna bei Freiberg; nicht veröffentlicht, zit. nach Pfarrarchiv Niederschöna]
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Aus der Enzyklika "Mit brennender Sorge" Papst Pius' XI.
vom 14.03.1937
(aufgrund eines Entwurfs von Kardinal Faulhaber)

Mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachten Wir seit geraumer Zeit den Leidensweg der Kirche, die wachsende Bedrängnis der ihr in Gesinnung und Tat treubleibenden Bekenner und Bekennerinnen inmitten des Landes und Volkes, dem St. Bonifatius eins die Licht- und Frohbotschaft von Christus und dem Reiche Gottes gebracht hat ...
Als Wir im Sommer 1933 die Uns von der Reichsregierung in Anknüpfung an einen jahrealten früheren Entwurf angetragenen Konkordatsverhandlungen aufnehmen und zu Euer aller Befriedigung mit einer feierlichen Vereinbarung abschließen ließen, leitete Uns die pflichtgemäße Sorge um die Freiheit der kirchlichen Heilsmission in Deutschland und um das Heil der ihr anvertrauten Seelen – zugleich aber auch der aufrichtige Wunsch, der friedliebenden Weiterentwicklung und Wohlfahrt des deutschen Volkes einen wesentlichen Dienst zu leisten. Trotz mancher schwerer Bedenken haben Wir daher Uns damals den Entschluß abgerungen, Unsere Zustimmung nicht zu versagen. Wir wollten unseren treuen Söhnen und Töchtern in Deutschland im Rahmen des Menschenmöglichen die Spannungen und Leiden ersparen, die andernfalls unter den damaligen Verhältnissen mit Gewißheit zu erwarten gewesen wären. Wir wollten allen durch die Tat beweisen, daß Wir, einzig Christus suchend und das, was Christus ist, niemandem die Friedenshand der Mutterkirche verweigern, der sie selbst nicht zurückstößt. Wenn der von uns in lauterer Absicht in die deutsche Erde gesenkte Friedensbaum nicht die Früchte gezeitigt hat, die Wir im Interesse Eures Volkes ersehnten, dann wird niemand in der weiten Welt, der Augen hat, zu sehen und Ohren, zu hören, heute noch sagen können, die Schuld liege auf Seiten der Kirche und ihres Oberhauptes. Der Anschauungsunterricht der vergangenen Jahre klärt die Verantwortlichkeiten. Er enthüllt Machenschaften, die von Anfang an kein anderes Ziel kannten als den Vernichtungskampf. In die Furchen, in die Wir den Samen aufrichtigen Friedens zu pflanzen bemüht waren, streuten andere – wie der inimicus homo der Heiligen Schrift (Mt. 13,25) – die Unkrautkeime des Mißtrauens, des Unfriedens, des Hasses, der Verunglimpfung, der heimlichen und offenen, aus tausend Quellen gespeisten und mit allen Mitteln arbeitenden grundsätzlichen Feindschaft gegen Christus und seine Kirche. Ihnen, und nur ihnen, sowie ihren stillen und lauten Schildhaltern fällt die Verantwortung dafür zu, daß statt des Regenbogens des Friedens am Horizont Deutschlands die Wetterwolke zersetzender Religionskämpfe sichtbar wird
...
Auch heute noch, wo der offene Kampf gegen die konkordatsgeschützte Bekenntnisschule und wo die vernichtete Abstimmungsfreiheit der katholischen Erziehungsberechtigten auf einem besonders wesentlichen Lebensgebiet der Kirche den erschütternden Ernst der Lage und die beispiellose Gewissensnot gläubiger Christen kennzeichnen – rät uns die Vatersorge um das Heil der Seelen, die etwa noch vorhandenen, wenn auch geringen Aussichten auf Rückkehr zur Vertragstreue und zu verantwortbarer Verständigung nicht unberücksichtigt zu lassen. ...
Habet acht, daß vor allem der Gottesglaube die erste und unersetzbare Grundlage jeder Religion, in deutschen Landen rein und unverfälscht erhalten bleibe. ...
Wer nach angeblich altgermanisch-vorchristlicher Vorstellung das düstere unpersönliche Schicksal an die Stelle des persönlichen Gottes rückt, leugnet Gottes Weisheit und Vorsehung. ... Wer die Rasse, oder das Volk, oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung – die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten – aus dieser ihrer irdischen Wertskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und verfälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge. ... Gott hat in souveräner Fassung seine Gebote gegeben. ... Aus der Totalität seiner Schöpferrechte fließt seinsmäßig die Totalität Seines Gehorsamsanspruchs an die Einzelnen und an alle Arten von Gemeinschaften. Dieser Gehorsamsanspruch umfaßt alle Lebensbereiche, in denen sittliche Fragen die Auseinandersetzung mit dem Gottesgesetz fordern und damit die Einordnung wandelbarer Menschensatzung in das Gefüge der unwandelbaren Gottessatzung. Nur oberflächliche Geister können der Irrlehre verfallen, von einem nationalen Gott, von einer nationalen Religion zu sprechen, können den Wahnversuch unternehmen, Gott, den Schöpfer aller Werke, den König und Gesetzgeber aller Völker, vor dessen Größe die Nationen klein sind wie Tropfen am Wassereimer, in die Grenzen eines einzelnen Volkes, in die blutmäßige Enge einer einzelnen Rasse einkerkern zu wollen. ...
Wer die biblische Geschichte und die Lehrweisheit des Alten Bundes aus Kirche und Schule verbannt sehen will, lästert das Wort Gottes, lästerst den Heilsplan des Allmächtigen, macht enges und beschränktes Menschendenken zum Richter über göttliche Geschichtsplanung. ... Der im Evangelium Jesu Christi erreichte Höhepunkt der Offenbarung ist endgültig, ist verpflichtend für immer. Diese Offenbarung kennt keine Nachträge von Menschenhand, kennt erst recht keinen Ersatz und keine Ablösung durch die willkürlichen „Offenbarungen“, die gewisse Wortführer der Gegenwart aus dem sogenannten Mythos von Blut und Rasse herleiten wollen. ... Der Christusglaube wird sich nicht rein und unverfälscht erhalten, wenn er nicht gestützt und umhegt wird vom Glauben an die Kirche. ... Die vom Erlöser gestiftete Kirche ist eine – für alle Völker und Nationen. ... Wenn Leute, die nicht einmal im Glauben an Christus einig sind, euch das Wunsch- und Lockbild einer deutschen Nationalkirche vorhalten, so wisset: sie ist nichts als eine Verneinung der einen Kirche Christi, ein offenkundiger Abfall von dem an die ganze Welt gerichteten Missionsbefehl, dem nur eine Weltkirche genügen und nachleben kann. ... An den Geboten des Naturrechts kann jedes positive Recht ... auf seinen sittlichen Gehalt ... nachgeprüft werden. ... Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz „Recht ist, was dem Volke nützt“ gemessen werden. Zwar kann dem Satz ein rechter Sinn gegeben werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohl des Volkes zu dienen vermag. ... Von dieser Sittenregel losgelöst, würde jener Grundsatz den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten. Im innerstaatlichen Leben verkennt er ... die grundlegende Tatsache, daß der Mensch als Persönlichkeit gottgegebene Rechte besitzt, die jedem auf ihre Leugnung, Aufhebung oder Brachlegung abzielenden Eingriff von seiten der Gemeinschaft entzogen bleiben müssen. ...

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 135 ff.]
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Schnellbrief des Reichs- und preußischen Ministers für die kirchlichen Angelegenheiten
an die Bischöfe der deutschen Diözesen
vom 23.03.1937

Das päpstliche Rundschreiben an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands vom 14. März 1937 stellt eine schwere Verletzung der im Reichskonkordat festgestellten Vereinbarungen dar. Es steht im krassen Widerspruch mit dem Geist des Konkordats und seinen ausdrücklichen Bestimmungen.
Das Rundschreiben enthält schwere Angriffe auf das Wohl und Interesse des deutschen Staatswesens. Es versucht die Autorität der Reichsregierung herabzusetzen, das Wohl des deutschen Staatswesens nach außen zu schädigen und vor allen Dingen durch den unmittelbaren Appell des Vertragspartners der Reichsregierung an die katholischen Staatsbürger den inneren Frieden der Volksgemeinschaft zu gefährden. Für ein derartiges feindseliges Verhalten bietet das Reichskonkordat keine Freistatt. Es wird weder durch seinen Geist noch durch die ausdrücklichen Bestimmungen gedeckt.
Daher werden den Bischöfen und sonstigen Ordinarien unter Berufung auf Artikel 4 des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 Druck, Vervielfältigung und Vertreibung des Rundschreibens in jeder Form verboten.

In Vertretung gez. Dr. Muhs


[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main 21957, 153]
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Schreiben der Gestapo, Staatspolizeistelle München
vom 27.03.1937

Betreff: Päpstliches Rundschreiben über die Lage der Katholischen Kirche im Deutschen Reich.

Papst Pius XI. hat an die Erzbischöfe Deutschlands ein Rundschreiben über die Lage der katholischen Kirche im Deutschen Reich erlassen, das bereits am 21. März von den Kanzeln der Kirche verlesen wurde und in der Zwischenzeit auch im Druck erschienen ist.
Da das Rundschreiben hochverräterische Angriffe gegen den nationalsozialistischen Staat enthält, wird folgendes angeordnet:
1. Sämtliche außerhalb der Kirchen und Pfarrhöfe greifbaren Exemplare des Rundschreibens sind zu beschlagnahmen. Auch die im Besitz von Privatpersonen vorgefundenen Einzelstücke sind einzuziehen.
Druckschriften, die sich in Händen von Geistlichen befinden, werden von dieser Maßnahme nicht berührt.
2. Sämtliche Personen, die sich mit der Verteilung der Schriften außerhalb der Kirchen und Pfarrhäuser befassen, sind, soweit, es sich nicht um Geistliche handelt, sofort festzunehmen und umgehend dem Gericht zur strafrechtlichen Aburteilung zu überstellen. Ihre Entfernung aus der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden, wie DAF, ferner Handwerkskammer und dergleichen, ist sofort zu veranlassen.
3. Kirchenblätter und kirchliche Amtsblätter, die das Rundschreiben abgedruckt haben, sind zu beschlagnahmen und auf die Dauer von drei Monaten zu verbieten.
4. Druckereien und Verlage, in denen das Rundschreiben hergestellt bzw. verlegt wurde, sind sofort zu schließen. Die verantwortlichen Personen (Verleger, Drucker, Schriftleiter) sind unverzüglich hierher zu melden, damit von hier aus weitere Maßnahmen gegen sie ergriffen werden können.

I. V. gez. Dr. Stepp


[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main 21957, 153 f.]
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Die Bedrückung der Kirche in Deutschland
Hirtenbrief der am Grabe des hl. Bonifatius versammelten Oberhirten der Diözesen Deutschlands
vom 26.06.1941

Geliebte Diözesanen!
Wenn wir Bischöfe Deutschlands uns heute mit einem gemeinsamen Hirtenwort an alle unsere Diözesanen werden, dann sind wir uns dabei bewußt, eine erste Pflicht zu erfüllen, die uns durch unsere heilige Sendung auferlegt ist, aber auch einem dringenden Verlangen und einer allgemeinen Erwartung der Gläubigen zu entsprechen. Vom Standpunkt unseres hl. Glaubens wollen wir Stellung nehmen zu manchen Zeitfragen, um euch die gewünschte Aufklärung zu geben und euch in der Glaubenstreue und im Gottvertrauen zu stärken.
... Aber wir verstehen es nicht und sind mit großem Schmerz darüber erfüllt, daß manche Maßnahmen getroffen wurden, die tief in das kirchliche Leben eingreifen, ohne daß sie durch Kriegsnotwendigkeit begründet sind. Wir erinnern nur an die Einschränkungen auf dem Gebiet der religiösen Erziehung, des religiösen Schrifttums, der außerordentlichen Seelsorge in Exerzitien und Einkehrtagen, der Seelsorge in öffentlichen Krankenanstalten, des Gottesdienstes und der kirchlichen Feiertage. Wir denken mit Trauer daran, daß in den letzten Monaten so manche Klöster und kirchliche Anstalten geschlossen und nichtkirchlichen Zwecken zugeführt wurden, wir haben inniges Mitleid mit den Ordensleuten, die aus ihrer klösterlichen Heimat verwiesen wurden. Das katholische Volk dankt ihnen für alles, was sie in Seelsorge, Erziehung und Caritas in der Öffentlichkeit oder durch Gebet und Sühne in der Stille der beschaulichen Klöster gewirkt haben, und wir sie, die treuen Söhne und Töchter des Vaterlandes und der Kirche, nicht im Stich lassen.
... Unserer Kirche, der Lehrerin der Wahrheit, der Hüterin der christlichen Sitte, wollen wir gehorsam folgen, auch wenn die Beobachtung der Gebote, die sie in Gottes Namen verkündet, von uns Opfer verlangt. Gewiß gibt es nach der katholischen Sittenlehre auch Gebote, die nicht verpflichten, wenn ihre Erfüllung mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Es gibt aber auch heilige Gewissenspflichten, von denen uns niemand befreien kann, und die wir erfüllen müssen, koste es uns selbst das Leben: Nie, unter keinen Umständen darf der Mensch Gott lästern, nie darf er seinen Mitmenschen hassen, nie darf er außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen töten, nie darf er ehebrechen, nie lügen. Nie darf er seinen Glauben verleugnen oder sich durch Drohung oder Versprechung verleiten lassen, aus der Kirche auszutreten. ...

[zit. nach: Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, herausgegeben und kommentiert von Walther Hofer, Frankfurt/Main 21957, 158 f.]
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Ritual für die "Taufe" eines SS-Kindes

1. Musikalische Einleitung (Streichmusik, keine Blechmusik; Grieg "Morgenstimmung").
2. Unter den Klängen der Musik trägt der Vater, rechts seine Ehefrau, links der dienstälteste SS-Führer, das Kind in den Weiheraum (Für eine weihevolle Ausschmückung des Raumes mit Blumen und Herstellung eines Lebensbaumsinnbildes aus jungem Grün – evtl. mit brennenden Kerzen – muß gesorgt werden). Auf einem Tisch, an dem der Weihende steht, befindet sich eine Schale. In dieser wird dann (siehe unten) das Feuer entzündet.
3. Chorlied oder Sprechchor: Sprüche aus Hitler „Mein Kampf“ (weitere Auswahl bleibt dem Gestalter der Weihe vorbehalten).
4. Der Weihende:
Wir glauben an den Gott im All
Und an die Sendung des deutschen Blutes,
Das ewig jung aus deutscher Erde wächst.
Wir glauben an das Volk, des Blutes Träger,
Und an den Führer, den uns Gott bestimmt.
(zu den Eltern gerichtet) Ihr weiht ein Kind dem Dienst Eures Volkes,
Ich frage Euch, welchen Namen soll Euer Kind erhalten?
5. Vater: Wir nennen unseren Sohn ...
6. Der Weihende erklärt den Namen des Kindes und spricht von der Verpflichtung des Namens.
7. Frage des Weihenden an die Eltern: Wollt Ihr die in Eurem Kinde schlafenden Gaben wecken, hüten und pflegen, daß sein Name Tat wird? So sprecht: „Wir geloben es“.
8. Die Antwort der Eltern: Wir geloben es.
9. Der Weihende: So entzündet das Feuer, auf daß es als Teil des Ganzen entbrenne.
10. Der Vater entzündet das Feuer.
11. Die Freunde der Eltern sagen ihre Wünsche und legen Gaben auf den Tisch neben das Feuer des Kindes.
12. Der Weihende: So schließt den Ring um dieses Kind, daß es Teil werde unserer Gemeinschaft.
13. Der SS-Führer tritt vor: Wir nehmen dich auf in unsere Gemeinschaft als Glied unseres Lebens, du sollst aufwachsen in unserem Schutz und deinem Namen Ehre, deiner Sippe Stolz und deinem Volke unauslöschlichen Ruhm bringen.
14. Gemeinsamer Gesang des SS-Treueliedes.
15. Die Eltern verlassen mit dem Kind, unter Musikbegleitung, den Weiheraum, die Teilnehmer grüßen stehend mit erhobenem Arm.

[zit. nach: Das Zeitalter der Weltkriege und Revolutionen, herausgegeben von Martin Greschat und Hans-Walter Krumwiede (Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen; V), Neukirchen-Vluyn 1999, 116 f.]
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