Grundpositionen
zur informatischen Bildung
Nach
einer ersten Durchsicht des vorab verteilten Papiers (Stand: 1999) wurde
sofort deutlich, dass damit substantielle Diskussionen zu notwendigen Wandlungen
einer informatischen Bildung am Gymnasium noch nicht geführt werden
kann. Insbesondere bleiben die in diesem Material (S. 2) gestellten Fragen
weitgehend offen.
Anknüpfend
an die in jüngster Zeit weltweit geführten Diskussionen um
Veränderungen in der Bildung in einer künftigen Informations- und
Wissensgesellschaft sind die Fragen nach Inhalt und Struktur informatischer
Bildung aktueller denn je. Dabei sollte informatische Bildung sowohl in ihren
verschiedenen Facetten als auch hinsichtlich der notwendigen Bestandteile
betrachtet werden. Eine zu enge Sicht auf Computerbedienung oder auch
Programmierung (meist nur Implementierung) wird dem Stellenwert informatischer
Bildung in einer zeitgemäßen Allgemeinbildung nicht gerecht. Damit
wird ignoriert, dass es deutlich charakterisierbare Grundlagen gibt, die
die Basis der informatischen Bildung ausmachen und nur in einem entsprechenden
Unterrichtsfach vermittelt werden können. Es bestand Konsens dahingehend,
dass es eines Pflichtfaches Informatik in allen Schularten
bedarf, um die notwendigen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern
auszuprägen. Eine deulichere Darstellung der Spezifik informatischer
Bildung erscheint notwendig, um zwischen den Ansprüchen an das Fach
Informatik und dem Computereinsatz im Unterricht anderer Fächer zu
differenzieren. Insbesondere ist eine Unterscheidung hinsichtlich des Computers
als Gegenstand, Werkzeug und Medium geeignet, die jeweiligen Spezifika zu
beleuchten. Es sollte in diesem Zusammenhang erneut dargestellt werden, dass
der Informatikunterricht Grundlagen, Wirkprinzipien und Lernstrategien
herausbildet, die eine informatische Bildung an anderen Lernorten erst
ermöglicht.
Die vorgestellte Strukturierung eines Gesamtkonzepts der informatischen
Bildung in Sachsen wurde in der Diskussion von allen Teilnehmern
als geeigneter Ansatz angesehen, der in seiner konkreten Umsetzung fixiert
werden sollte. Es gab keine Position, die Informatik als Pflichtunterricht
im Gymnasium in Zweifel zog. Neben einigen Aspekten zu Erwartungen an den
Informatikunterricht im Kanon der Fächer wurde auch auf die bereits
ausgearbeiteten Leitlinien zur informatischen Bildung verwiesen, die dafür
einen geeigneten Rahmen liefern. So ist recht gut zu zeigen, dass im von
der Gesellschaft für Informatik formulierten Gesamtkonzept (allen
Kultusministerien im Sommer 2000 zugeleitet) unter den als Leitlinien benannten
Aspekten: Interaktion mit Informatiksystemen, Wirkprinzipien von
Informatiksystemen, Informatische Modellierung sowie Wechselwirkungen zwischen
Informatiksystemen, Individuum und Gesellschaft Kompetenzen zusammengefaßt
sind, die sowohl eines gesonderten Informatikunterrichts als auch einer breiter
gefächerten Ausprägung im Rahmen der informatischen Bildung
bedürfen.
Für
die weitere Arbeit wurde empfohlen, das Eckwertepapier unter folgenden
Fragestellungen zu überarbeiten:
-
Warum
gehört informatischen Bildung in die Schule?
-
Wodurch
ist informatische Bildung charakterisiert (Definition/Ziele/Inhalte)?
-
Wie
sollte die informatische Bildung in Sachsen strukturiert sein (Gesamtkonzept)?
-
Was
kann nur ein Unterrichtsfach Informatik leisten?
-
Welche
Aspekt der informatischen Bildung sind typische Beispiele für
Querverbindungen zwischen den Fächern?
Bei
dieser Überarbeitung sollten die aktuellsten Dokumente der Gesellschaft
für Informatik, die Studien zur wirtschaftlichen Perspektiven und daraus
resultierende neue Anforderungen an die Allgemeinbildung unbedingt beachtet
werden. Es wurde mehrfach festgestellt, dass mit den Entscheidungen zur
Informatik am Gymnasien deutliche Weichen für den Wirtschafts- und
Bildungsstandort Sachsen gestellt werden.
Vorschläge
zur Stundentafel
Auf
der Basis der grundlegenden Diskussion zum Informatikunterricht wurde das
vorliegende Gesamtkonzept als geeignete inhaltliche Orientierung verstanden.
In der Präzisierung des Lehrplans Klassenstufe 7 und im Orientierungsrahmen
für die Klassenstufe 8-10 sind diese Zielstellungen bereits gut
berücksichtigt worden. Begründet durch die Anforderungen an die
Schüler hinsichtlich Modellbildung, Abstraktion und Beurteilung als
auch durch notwendigen mathematisch-naturwissenschaftlichen Voraussetzungen
mindestens in den Klassen 7-10 anzusiedeln. Die Qualität und
Effektivität dieses Faches kann dadurch unterstützt werden, dass
Bedienfertigkeiten, die bekanntlich kein Gegenstand des Informatikunterrichts
sind, bereits in jüngeren Klassenstufen erworben werden.
Der
einmütige Vorschlag der Arbeitsgruppe lautet:
-
Einführung
des Faches Informatik als durchgängiger Pflichtunterricht in den
Klassenstufe 5-10 an allen allgemeinbildenden Gymnasien
-
Realisierung
eines normalen Grundkursfaches in der Sekundarstufe II
Dieser
Vorschlag berücksichtigt die gegenwärtigen Erfahrungen beim Unterricht
nach Orientierungsrahmen (große stoffliche Fülle) und die
möglichen schrittweisen Veränderungen in Ausstattung der Schulen
und Ausbildung der Lehrer.
Informatikunterricht
vs. Fachunterricht mit Computern
In
der Diskussion zu diesem Schwerpunkt wurde deutlich, dass keine Entgegensetzung
von "Computernutzung im Fachunterricht" und "Informatikunterricht" geben
darf. Genau dies hat u. a. das ITG-Modell in vielen Bundesländern
zum Scheitern gebracht. Die Versprechungen zu den Möglichkeiten integrativer
Konzepte unterscheiden sich kaum von denen der 80er Jahre. Sie sind bis heute
weder didaktisch genauer ausgearbeitet noch ausreichend erprobt.
Die
Überarbeitung des Eckwertepapiers sollte vielmehr
Abhängigkeiten und Querbeziehungen zwischen den Fächern und
dem Informatikunterricht ausweisen. Dazu ist im Orientierungsrahmen
Informatik bereits eine gute Vorarbeit geleistet worden, die durch weitere
Beispiele ergänzt werden sollte. Insbesondere ist zu unterscheiden welche
Voraussetzungen aus den Fächern der Unterricht in der Informatik
benötigt und welche Erwartungen der Fachunterricht in der jeweiligen
Klassenstufe haben kann. Es erscheint in diesem Zusammenhang auch sinnvoll,
Möglichkeiten und Formen fächerübergreifenden oder
fächerverbindenden Lernens (nicht ausschließlich mit dem Blick
auf die informatische Bildung) zu diskutieren und geeignete Konzepte zu erproben.
Differenzierung
des Faches in der S I und S II
Bereits
bei den Überlegungen zur Stundentafel wurde der Blick auf die Sekundarstufe
II gerichtet. Die Forderung nach einem durchgängigen Pflichtunterricht
beseitigt auch momentane Probleme in der gymnasialen Oberstufe,
einschließlich der inhaltlichen Profilierung des bisherigen
Wahlgrundkurses.
Es
bestand Übereinstimmung, dass es notwendig und sinnvoll ist, einen
Grundkurs (2-stündig) mit der Möglichkeit der
Abiturprüfung (P4) einzurichten.
Lehrerfort-
und -weiterbildung
Es
konnte festgestellt werden, dass es in den letzten Jahren für die Ausbildung
von Informatiklehrern eine breite Unterstützung gab und durch das Engagement
aller Beteiligten - insbesondere der Lehrer - ein guter
Stand erreicht ist. Eine Reihe von offenen Fragen und Problemen stehen in
der kontinuierlichen Fortbildung der Informatiklehrer, die
aus Zeitgründen nicht mehr diskutiert werden konnte. Es wurde vorgeschlagen,
diese Thematik weiterzuführen.
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