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Die
schulartspezifische Anforderungen an informatische Bildung stellen sich wie
folgt dar:
Unterstützung
und Optimierung sonderpädagogische Förderung mit Hilfe des Einsatzes
von IuKt
Informatische Bildung eröffnet für viele Schüler verstärkt
individuelle Lernangebote mit neuen Perspektiven, ihr Lernen zu organisieren,
indem sie Lerninhalte und Lernzeit verstärkt selbst bestimmen können
(im Unterricht/ fachübergreifend und im Förderunterricht).
Nutzung
von Kommunikations- und Informationstechnik zur individuellen
Lebensbewältigung in der Schule und im häuslichen Umfeld
Als kompensatorische Hilfsmittel verbessern sie die Perspektiven des schulischen
Lernens und der individuellen Lebensgestaltung, für die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben sowie für die berufliche Qualifizierung
Ausgangspunkt
der informatischen Bildung in Förderschulen
müssen in hohem Maße die Lebenssituation der Kinder und ihr
kommunikatives Umfeld, ihre individuellen Bedürfnisse, ihr Wissens-
und Erfahrungsstand sowie ihre Urteilsfähigkeit und ihr Wertebewusstsein
sein
Einsatz
von Informations- und Kommunikationsmitteln in der Förderdiagnostik,
der Beratung und im Bereich der ambulanten Förderung
Entwicklungsschwerpunkte
der nächsten Zeit sind:
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Qualifizierung
der Aussagen zu Förderschulen als Teil des Leitfadens zum Einsatz neuer
Medien im Unterricht |
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Ausformulierung
spezifischer Ziele informatischer Bildung in den einzelnen
Förderschularten |
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Bestimmung
und Ausdifferenzierung der Schnittstellen im Bereich Informatik für
den Übergang der Schüler von der Förderschule in den allgemein
bildenden Bereich |
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Erarbeitung
eines Konzepts fächerübergreifender informatischer Grundbildung
im Grundstufenbereich der Förderschulen für Lb |
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Erarbeitung
eines regulären Informatiklehrplanes für die Förderschulen
für Lernbehinderte ab Klasse 5 |
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Entwicklung
von Schwerpunkten zum didaktisch-methodischen Einsatz und zum Umgehen mit
IuKt im Fachunterricht |
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Erarbeitung
einer Konzeption zur Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
im Fachbereich der informatischen Bildung, um dem Problem der fehlenden
Fachlehrer zu begegnen |
Abschließende Bemerkung
Die
Mitglieder des Workshops sind bereit ihre begonnene Arbeit fortzusetzen.
Sie haben mit der Überarbeitung des Leitfadens zur informatischen Bildung
an Förderschulen begonnen. (s. nachfolgender Abschnitt)
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Die
Aufgabe von Förderschule besteht in einer an den individuellen
Bedürfnissen und Möglichkeiten orientierten angemessene Bildung
bzw. Ausbildung und Erziehung. Dabei soll sie weitestgehend auf ein
selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft und auf
eine berufliche Tätigkeit vorbereiten. Mit dem zielgerichteten Einsatz
neuer Medien können förderpädagogische Zielstellungen, wie
die
-
Erschließung
von Bildungsmöglichkeiten, individuellen Lernangeboten und
Bildungszugängen mit neuen Perspektiven der eigenen
Lernorganisation
-
Förderung
von emotionaler und sozialer Stabilität und Handlungskompetenz
-
Vorbereitung
auf das Arbeits- und Alltagsleben
-
Verringerung
der individuellen Lebenserschwernisse
-
Verbesserung
der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
-
Stärkung
der Eigenverantwortung und des Selbstbewusstseins im Umgang mit Informations-
und Kommunikationstechnologien
-
Vorbeugen
einer unreflektierten Technikgläubigkeit
-
Förderung
des Lernens durch Einsicht bzw. der Lernmotivation
die gesellschaftliche Integration Behinderter befördern und ggf. eine
Eingliederung oder Wiedereingliederung in die allgemein bildende Schule bewirken.
Für
viele schwer- oder schwerstmehrfachbehinderte Schüler ist der Computer
ein Mittel zur Kommunikation, zum eigenständigen Handeln und damit zur
aktiven Teilnahme am Unterricht, gesellschaftlichen Leben und später
am Arbeitsleben.
Es
ergeben sich drei grundsätzliche Handlungsfelder des Einsatzes neuer
Medien in der Förderschule:
1. Unterricht
Dieses
Handlungsfeld gliedert sich in:
-
Fachunterricht
Informatik
-
Fächerübergreifender
Unterricht
-
informatische
Grundbildung im Grundschulbereich
Anliegen dieses Handlungsfeldes ist die Realisierung der in curricularen
Unterlagen in Bezug auf die neuen Medien bestimmten Bildungs- und
Erziehungsaufgaben, z. B. die immanenten und expliziten Sequenzen des
Computereinsatzes im Lehrplan für geistig Behinderte oder des
Erprobungsplanes Informatikanwendungen für Lernbehinderte bzw. die Aufnahme
eben ebensolcher in die Stundentafeln. Darin formulierte oder noch zu
formulierende Ziele zum Verstehen der Wirkprinzipien von Informatiksystemen
bzw. zum Systematisieren von Wissen sind unter Beachtung der individuellen
Situation des Lernenden umzusetzen.
Die IuKT sind Mittel
... zum Erwerb von Medienkompetenz, entsprechend des individuellen
Bildungsniveaus durch rezeptive Nutzung, aktive Gestaltung und kritische
Reflexion
2. Nutzung
der IuKtechnik zur Diagnostik und sonderpädagogischen
Förderung
Das Bildungs- und Erziehungsanliegen dieser Komponente umfasst die Verwendung
der Informations? und Kommunikationstechnologien mit dem Ziel einer
weitestgehenden Integration des Schülers in die Gesellschaft. Mögliche
Einsatzbereiche sind
-
das
Lernen, z. B. Nutzen von Ein- und Ausgabegeräten, Erlernen von
Kommunikations- und Interaktionsverhalten, Verständigen über
Computer
-
sinnvolle
Freizeitgestaltung oder Beschäftigung, z. B. Nutzen von Computerspielen,
Experimentieren mit Anwendungsprogrammen, Erfüllen von
Arbeitsaufgaben
Neben
einer mit anderen Schularten vergleichbaren Verwendung der Informations-
und Kommunikationstechnologien gibt es an der Förderschule weitere spezielle
Einsatzgebiete, u. a. als
-
Medium
... Unterstützung des mehrkanaligen Lernens, Förderung des
individuellen Lernens, Möglichkeiten der Selbstkontrolle, Festlegen
des individuellen Lerntempos
-
Kommunikationshilfe
... Unterstützung des Schriftspracherwerbs, im Rahmen der Sprachtherapie,
als technisches Mittel zur Kommunikation mit Nichtbehinderten
-
Therapeutische
und prothetische Hilfe
... Stärkung des Selbstwertgefühls, Erzeugen von Erfolgserlebnissen,
Motivation
Anregungen für die Umsetzung förderschulrelevanter Handlungsfelder
können unter Beachtung des individuellem Förderbedarfs den
Untersetzungen zur
-
Bildbearbeitung,
-
Dokumentengestaltung,
-
Multimediananwendungen
und
-
Medienproduktion
in
den anderen Schularten entnommen werden.
3. Nutzung
von Kommunikations- und Informationstechnik zur individuellen
Lebensbewältigung
Allgemeine Gegenstände dieses Handlungsfeldes sind die Bedienung von
Computertechnik, der aufgabenbezogene Umgang mit Anwendersoftware sowie eine
tätigkeitsbezogene Reflexion der Auswirkungen. Dabei sollen praxisbezogene
Umgangserfahrungen gesammelt und elementare Bedienfertigkeiten erworben werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei
-
Vermitteln
von Kenntnissen zur Bedienung lebensrelevanter öffentlicher Systeme
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Befähigen
zur selbstständigen, behindertengerechten, technischen Erweiterung des
Lebensumfeldes und Arbeitsplatzes
-
Ausprägen von Fertigkeiten im Umgang mit Systemen zur Kommunikation
und Kooperation u. a. mit Nichtbehinderten
-
Entwickeln
von Lesefähigkeit von interaktiven Symbol- und Bilddarstellungen
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