Bundesring der Abendgymnasien


Der Zweite Bildungsweg in Deutschland

Abendgymnasien sind staatliche Institute zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg.

Sie führen vorrangig berufstätige Erwachsene im Abendkurs zum europaweit anerkannten Abitur!

Die angebotenen Abschlüsse und Bildungswege (Dauer, Inhalte) werden auf Länderebene (Kultus) festgelegt. In den Infoboxen der Schulen können Sie für die speziellen Einrichtungen die angebotenen Abschlüsse erfahren.
Für konkrete Informationen wenden Sie sich bitte an das Abendgymnasium Ihrer Wahl.

Abschlüsse (allgemein):


Aufbau für die Abiturausbildung:

Der Bildungsweg am Abendgymnasium dauert (je nach Bundesland) in der Regel 3, höchstens jedoch 4 Jahre. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Vorkurs notwendig.

Die Ausbildung gliedert sich in 2 Phasen (mit Vorkurs 3 Phasen):

Vorkurs:

Ein Vorkurs muss besucht werden, wenn Bewerber keinen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) nachweisen können.
Der Vorkurs dauert mindestens 1 Semester (Schulhalbjahr).

Einführungsphase:

Diese Phase bereitet auf das Kursystem der gymnasialen Oberstufe vor. Es werden die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und eine Gesellschaftswissenschaft verbindlich gelehrt. Weitere Fächer werden schulspezifisch angeboten.

Kurssystem:

Die Studierenden wählen 2 Leistungskursfächer (je 5 Wochenstunden)mit vertiefter Ausbildung und weitere Grundkurse.
Die Wahl der Leistungskurskombination richtet sich nach den Möglichkeiten der Schule. Deutsch oder Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft muss ein Fach der Leistungskurskombination sein.
Die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden beträgt 20 Wochenstunden.

Abiturprüfung:

Die Abiturausbildung am Abendgymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab.
Die Leistungkurs werden schriftlich geprüft, dazu kommt eine weitere schriftliche und eine weitere mündliche Prüfung in Grundkursfächern.

Abiturnote:

Die Abiturnote wird zu fast gleichen Teilen aus den Qualifikationen im Leistungskursbereich, Grundkursbereich und in den Abiturprüfungen ermittelt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Kultusministerkonferenz hat am 21.06.1979 (i.d.F.vom 07.02.2013) eine Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien als bundesweite Richtlinie beschlossen.