Prüfungen

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Auszug aus der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2011/2012(VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2011/2012) veröffentlicht im MBl.SMK Jg. 2011 Bl.-Nr. 5 S. 94 Gkv-Nr.: 710-V11.3 Fassung gültig ab: 06.05.2011 Termine – Mittelschule, Abendmittelschule und allgemeinbildende Förderschulen Die folgenden Termine gelten auch für allgemein bildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden. 1. Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung

a) Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 21. Mai 2012 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 23. Mai 2012 bekannt gegeben. Ebenfalls am 23. Mai 2012 erhalten die Schüler der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang einen Überblick über ihren Leistungsstand. b) Bis zum 25. Mai 2012 teilt jeder Teilnehmer der Abschlussprüfung seinem Fachlehrer das gewählte naturwissenschaftliche Fach sowie das gewählte mündliche Prüfungsfach mit. Jeder Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis zum 25. Mai 2012 mit, in welchen Fächern er seine verpflichtenden mündlichen Leistungsnachweise absolvieren möchte. c) Bis zum 5. Juni 2012 erfolgt die Festlegung, welche Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung sowie der Prüfung im Fach Englisch für den praktischen Teil jeweils eine Gruppe bilden. d) Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung, die eine mündliche Prüfung oder einen mündlichen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, beantragen diese bis zum 25. Mai 2012 bei ihrem Fachlehrer. 2. Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses Für die Durchführung der Prüfungen und Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt: a) Realschulabschluss

Fach Termine Nachtermine
Englisch 29. Mai 2012 20. Juni 2012
Deutsch und Sorbisch 31. Mai 2012 22. Juni 2012
Mathematik 4. Juni 2012 25. Juni 2012
Physik/Chemie/Biolgie 6. Juni 2012 27. Juni 2012

b) Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss

Fach Termine Nachtermine
Englisch 29. Mai 2012 20. Juni 2012
Deutsch und Sorbisch 31. Mai 2012 22. Juni 2012
Mathematik 4. Juni 2012 25. Juni 2012

c) Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur. d) Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen sowie den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei. e) Bis zum 5. Juni 2012 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises im Fach Englisch als auch für die Prüfung sowie den Leistungsnachweis im Fach Sport und gibt diesen den Teilnehmern bekannt. f) Bis zum 6. Juni 2012 sind den Teilnehmern des Ersttermins und bis zum 25. Juni 2012 den Teilnehmern des Nachtermins die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfung sowie der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch mitzuteilen. g) Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Ersttermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 8. Juni bis 19. Juni 2012 durchzuführen. Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung sowie der schriftliche Leistungsnachweis zum Nachtermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 27. Juni bis 9. Juli 2012 durchzuführen. Gibt es für den praktischen Teil nur einen Teilnehmer, bestimmt der Fachausschuss eine geeignete Person für die Rolle des zweiten Teilnehmers. h) Am 19. Juni 2012 werden den Schülern der Klassenstufe 10 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die erreichten vorläufigen Endnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem gewählten naturwissenschaftlichen Fach mitgeteilt. Ebenfalls am 19. Juni 2012 werden den Schülern der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die erreichten vorläufigen Jahresnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik mitgeteilt. 3. Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses a) Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise im Zeitraum vom 7. Juni bis 26. Juni 2012 Konsultationen an. Über Konsultationstermine nach dem 26. Juni 2012 entscheidet die Schule. b) Bis zum 21. Juni 2012 sollen die Schüler ihre Wünsche für zusätzliche mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise anmelden. c) Die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 27. Juni bis 12. Juli 2012 durchzuführen. Abweichend hiervon ist eine von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragte mündliche Prüfung oder ein beantragter mündlicher Leistungsnachweis im Zeitraum vom 8. Juni bis 19. Juni 2012 durchzuführen. Wird im Ergebnis einer Prüfung oder eines Leistungsnachweises eine zusätzliche mündliche Prüfung oder ein zusätzlicher mündlicher Leistungsnachweis beantragt, so ist die Antragsfrist gemäß § 38 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 228, 229) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder § 44 Abs. 2 SOMIAP zu beachten. In Einzelfällen können mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise und zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise auch noch nach dem 12. Juli 2012 durchgeführt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen sowie Leistungsnachweise stattfinden, und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung oder an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach geprüft wird. Bis zum 25. Juni 2012 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt. 4. Schulentlassung Die Ausgabe der Zeugnisse findet im Zeitraum vom 13. Juli bis 20. Juli 2012 statt. Die vollständige Verwaltungsvorschrift finden Sie hier: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2011/2012

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