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Hinweise für den prüfenden Fachlehrer

Grundsätzliches zur Bewertung

Es werden nur ganze Bewertungseinheiten (BE) erteilt.
Eine Bewertungseinheit wird nur erteilt, wenn der zu zeigende Sachverhalt vollständig und eindeutig erbracht ist. ("Erbracht" heißt "im Kontext ersichtlich", nicht nur hineininterpretiert.) Das bedeutet z. B. auch, daß bei graphischen Darstellungen ein vorgegebenes Intervall beachtet wird, daß mit Näherungswerten sinnvoll gearbeitet wird und daß mathematische Formelzeichen und Symbole korrekt verwendet werden.
Eine gegebenenfalls für "Ansatz" vorgesehene BE wird nur dann zuerkannt, wenn der konkrete Sachverhalt aus der Aufgabenstellung erfaßt wurde.
Für richtig vollzogene Teilschritte, in die falsche Zwischenergebnisse eingegangen sind, wird die vorgesehene BE-Anzahl erteilt; es sei denn, die Teilschritte haben sich durch die vorher begangenen Fehler wesentlich vereinfacht oder das Ergebnis ist nicht sinnvoll.
Das nachstehende "Erwartungsbild" ist als Orientierung zu verstehen.
Für gleichwertige Leistungen ist die Verteilung der BE sinngemäß vorzunehmen.
Die pro Aufgabenteil erreichbare BE-Anzahl (Angabe in der rechten Randleiste) ist verbindlich.
In die Gesamtbewertung der Prüfungsarbeit können erreichte BE aus genau einer Wahlaufgabe einfließen.
Wenn im "Erwartungsbild" exakte Werte angegeben werden, so wird die volle Anzahl der BE auch dann erteilt, wenn der Prüfungsteilnehmer einen Näherungswert angibt.

Bei der Bewertung sind die im Vorwort der Handreichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung "Abiturähnliche Aufgaben zu Geometrie/Algebra und Stochastik" (erschienen 1998) gegebenen Hinweise zur Lösungsdarstellung bei Nutzung grafikfähiger Taschenrechner zu berücksichtigen.
Weitere Hinweise erhalten Sie in Verwendung der Operatoren.

Gemäß Abschnitt 2.3 Satz 1 und Abschnitt 2.4 der RS-VwV vom 5. August 1996 sind in den von den Prüfungsteilnehmern angefertigten Arbeiten die neuen Schreibweisen neben den bisherigen als richtig zu akzeptieren; als Fehler dürfen nur solche Schreibweisen gewertet werden, die weder nach bisheriger noch nach neuer Rechtschreibung zulässig sind.

Die Umrechnung der Bewertungseinheiten in Punkte erfolgt entsprechend den fachbezogenen Hinweisen "Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen" vom 31. Juli 1997 (veröffentlicht im Amtsblatt des SMK Nr. 13/1997).

Bewertungsskalen
60 BE Punkte 90 BE
60-58 15 90-86
57-55 14 85-82
54-52 13 81-77
51-49 12 76-73
48-46 11 72-68
45-43 10 67-64
42-40 9 63-59
39-37 8 58-55
36-34 7 54-50
33-31 6 49-46
30-28 5 45-41
27-25 4 40-37
24-21 3 36-31
20-17 2 30-25
16-13 1 24-19
12-0 0 18-0

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