Schulaufnahme

Sehr geehrte Eltern,

in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt.

  1. Geschwisterkind, das im gleichen Haushalt mit dem Schulanfänger lebt, ist auch im folgenden Schuljahr 2024/25 bereits Schülerin/ Schüler unserer Schule.
  2. Schulwegnähe (Entfernung elterliche Wohnung zur Schule) mit folgenden Besonderheiten:                                                                   a. Schüler, die zur Ausweichschule einen kürzeren Weg haben, werden abgelehnt.

                b.Der Weg zur Ausweichschule darf nicht länger sein, als der Weg zu uns, zuzüglich 50% der Wegstrecke und der zeitliche                               Umfang darf 45 Minuten nicht überschreiten. Die konkrete Wegstrecke wird mittels Routenplaner Google Maps von der                                 Grundschule F.Schiller, Hauptstraße 10 als Fußweg zur Grundschule Oberlößnitz, Augustusweg 42 ermittelt.

                c. Eine Ablehnung erhalten die Schüler, bei denen der Unterschied der Wegstrecken beider Schulen am geringsten ist.

                d. Bei gleicher Entfernung entscheidet das Los.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.

Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                  

S. Kranz

Schulleiterin

 

Termine

Dienstag, 27.08.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

Bitte bringen Sie dazu die Kopie der Geburtsurkunde und Ihren persönlichen Terminkalender  mit. Nutzen Sie bitte das gesamte Zeitfenster, da sonst  lange Wartezeiten für Sie entstehen.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Presse und im Amtsblatt zu den Anmeldezeiten und drucken Sie sich die notwendigen Dokumente selbstständig aus.

https://www.radebeul.de/schulen.html