Elterninformation
Ostern 2024Unterrichtszeiten
Die Schulkonferenz vom 30.09.2020 fasste den Beschluss über die
neuen Unterrichtszeiten.
1. Stunde 2. Stunde (auch als Block möglich) |
08:00 Uhr – 08:45 Uhr 08:50 Uhr – 09:35 Uhr |
Frühstück/Hofpause | 09:35 Uhr – 10:10 Uhr |
3. Stunde | 10:10 Uhr – 10:55 Uhr |
4. Stunde | 11:00 Uhr – 11:45 Uhr |
5. Stunde (wenn
danach Unterrichtsschluss ist) ODER: Essenspause |
11:55 Uhr – 12:40 Uhr 11:45 Uhr – 12:15 Uhr |
5. Stunde | 12:15 Uhr – 13:00
Uhr |
6. Stunde | 13:05 Uhr – 13:50 Uhr |
Klassenleiter und Zimmerverteilung 2022/2023
Klasse 1a | Frau Moosdorf |
Zimmer A.103 |
Klasse 1b | Frau Groß |
Zimmer A.101 |
Klasse 1c | Frau Klügel | Zimmer A.105 |
Klasse 2a | Frau Neu |
Zimmer A.209 |
Klasse 2b | Frau Pötzscher | Zimmer A.206 |
Klasse 2c | Frau Kuschmann |
Zimmer A.204 |
Klasse 2d | Frau Hantke | Zimmer A.108 |
Klasse 3a | Frau Hohmann |
Zimmer B.101 |
Klasse 3b | Frau Barthold | Zimmer B.102 |
Klasse 3c | Frau Wahls |
Zimmer B.104 |
Klasse 4a | Frau Hösemann/Herr Scholz | Zimmer B.201 |
Klasse 4b | Frau Gettel | Zimmer B.202 |
Klasse 4c | Frau Heber | Zimmer B.204 |
LernSax
Gesundheit
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Schulkonzept
Die Schulkonferenz vom 8.10.2014 fasste den Beschluss über
Änderungen in unserem
Schulkonzept.
Hausordnung
Schüler, Lehrer und Eltern grüßen sich
gegenseitig und
begegnen sich höflich. Alle Konflikte werden gewaltfrei gelöst.
2.
Die Benutzung der Treppe erfolgt in geordneter Weise
und immer auf der rechten Seite.
3.
Alle Schüler kommen pünktlich. Zum Unterrichtsbeginn
sind alle Schüler an ihren Plätzen und haben sich auf den Unterricht
vorbereitet.
4.
Dem Schüler ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung des
Lehrers das Schulhaus oder das Schulgelände zu verlassen.
5.
Zur Hofpause geht jeder Schüler zügig, mit
wetterentsprechender
Kleidung auf den Hof.
6.
Während der Hofpause bewegen sich die Schüler frei,
aber so, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
-
Mit Steinen, Stöcken sowie Kies wird nicht geworfen
oder gespielt.
-
Der Schulgarten, der Sportplatz oder die Flächen mit
Büschen werden nicht betreten.
7.
In den kleinen Pausen bereitet sich jeder Schüler auf
die nächste Stunde vor. Alle Schüler sind im Klassenzimmer; es wird
nicht
gerannt.
8.
Die Toilette wird in den Pausen aufgesucht. Alle
Schüler achten auf Sauberkeit. Die Toilette ist kein Spielplatz.
9.
Nach Schulschluss bzw. Ende von GTA ist das
Schulgelände umgehend zu verlassen.
10.
Auf
dem Schulgelände besteht jegliches Fahrverbot.
11.
Für
die Ausführung der Ordnungsdienste ist der letzte Fachlehrer
verantwortlich.
12.
Boxen,
Treten, Spucken oder Schlagen sind nicht erlaubt.
13.
Alle
spitzen, waffenähnlichen Gegenstände sowie Waffen jeglicher Art sind an
unserer
Schule verboten.
14.
Das
Schulgelände ist verschlossen zu halten.
15.
Handys
sind im gesamten Schulgelände und im Schulhaus auszuschalten.
Für Fotos von Seiten der Eltern und Besucher ist die Genehmigung durch
die Schulleitung einzuholen.
16.
Beim
Auftreten von Läusen in der Schule besteht die Pflicht zur Kontrolle
durch die
Eltern. Dies ist durch die Unterschrift im Hausaufgabenheft zu
bescheinigen.
17.
Bei
Läusebefall sind sofort die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und
die Schule zu informieren.
Beschluss
der
Schulkonferenz vom 30.09.2020
Die Hausordnung tritt
am 01.10.2020 in Kraft.
Ines
Fickenwirth
Schulleiterin
Erziehungsmaßnahmen
bei Regelverstößen
Erzieherische
Maßnahmen werden im ursächlichen Zusammenhang mit dem Vergehen
festgelegt. Verstößt
ein Schüler bewusst gegen die Hausordnung muss er:
-
Säuberungsarbeiten auf dem Schulgelände unter Aufsicht
übernehmen (freitags, 5. Stunde),
-
kleine Säuberungsarbeiten im Klassenzimmer nach
Absprache mit dem Klassenleiter durchführen
Bei
schwerwiegenden mutwilligen Zerstörungen haften die Eltern und werden
zu Ersatzleistungen
herangezogen.
Entscheidet
die Lehrerkonferenz, dass ein Kind wiederholt und in besonderem Maße
gegen die
Hausordnung verstößt, wird der Schüler zu einer gemeinsamen Aussprache
aufgefordert.
Bei
außergewöhnlichen Maßnahmen trifft dies auch für die Eltern zu.
Gleichzeitig
können Ordnungsstrafmaßnahmen nach § 39 Sächsischem Schulgesetz
ausgesprochen
werden.