Elterninformation

Ostern 2024


Unterrichtszeiten

Die Schulkonferenz vom 30.09.2020 fasste den Beschluss über die neuen Unterrichtszeiten.

1. Stunde
2. Stunde
(auch als Block möglich)
08:00 Uhr – 08:45 Uhr
08:50 Uhr – 09:35 Uhr

Frühstück/Hofpause 09:35 Uhr – 10:10 Uhr
3. Stunde  10:10 Uhr – 10:55 Uhr
4. Stunde  11:00 Uhr – 11:45 Uhr
5. Stunde (wenn danach Unterrichtsschluss ist)
ODER: Essenspause
11:55 Uhr – 12:40 Uhr
11:45 Uhr
12:15 Uhr
5. Stunde 12:15 Uhr 13:00 Uhr
6. Stunde 13:05 Uhr 13:50 Uhr


Klassenleiter und Zimmerverteilung 2022/2023

Klasse 1a    Frau Moosdorf
Zimmer A.103
Klasse 1b       Frau Groß
Zimmer A.101
Klasse 1c Frau Klügel Zimmer A.105
Klasse 2a Frau Neu
Zimmer A.209
Klasse 2b Frau Pötzscher Zimmer A.206
Klasse 2c Frau Kuschmann
Zimmer A.204
Klasse 2d Frau Hantke Zimmer A.108
Klasse 3a Frau Hohmann
Zimmer B.101
Klasse 3b Frau Barthold Zimmer B.102
Klasse 3c Frau Wahls
Zimmer B.104
Klasse 4a    Frau Hösemann/Herr Scholz Zimmer B.201
Klasse 4b Frau Gettel Zimmer B.202
Klasse 4c Frau Heber Zimmer B.204

LernSax

Anleitung


Gesundheit

Liebe Eltern,
bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Masernschutzgesetz


Schulkonzept

Die Schulkonferenz vom 8.10.2014 fasste den Beschluss über Änderungen in unserem Schulkonzept.

Hausordnung

Schüler, Lehrer und Eltern grüßen sich gegenseitig und begegnen sich höflich. Alle Konflikte werden gewaltfrei gelöst.

 1.   Das Betreten der Schule erfolgt in Ruhe und Ordnung durch den festgelegten Eingang. Eltern begleiten ihre Kinder nur in dringenden Fällen ins Klassenzim­mer. Die Schülerinnen und Schüler werden nach Schulschluss vor dem Schulgelände in Empfang genommen.

2.     Die Benutzung der Treppe erfolgt in geordneter Weise und immer auf der rechten Seite.

3.     Alle Schüler kommen pünktlich. Zum Unterrichtsbeginn sind alle Schüler an ihren Plät­zen und haben sich auf den Unterricht vorbereitet.

4.     Dem Schüler ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung des Lehrers das Schulhaus oder das Schulgelände zu ver­lassen.

5.     Zur Hofpause geht jeder Schüler zügig, mit wetterentsprechender Kleidung auf den Hof.

6.    Während der Hofpause bewegen sich die Schüler frei, aber so, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

-          Mit Steinen, Stöcken sowie Kies wird nicht geworfen oder gespielt.

-          Der Schulgarten, der Sportplatz oder die Flächen mit Büschen werden nicht be­treten.

7.     In den kleinen Pausen bereitet sich jeder Schüler auf die nächste Stunde vor. Alle Schü­ler sind im Klassenzimmer; es wird nicht gerannt.

8.     Die Toilette wird in den Pausen aufgesucht. Alle Schüler achten auf Sauberkeit. Die Toilette ist kein Spielplatz.

9.      Nach Schulschluss bzw. Ende von GTA ist das Schulgelände umgehend zu verlassen.

10.  Auf dem Schulgelände besteht jegliches Fahrverbot.

11.  Für die Ausführung der Ordnungsdienste ist der letzte Fachlehrer verantwortlich.

12.  Boxen, Treten, Spucken oder Schlagen sind nicht erlaubt.

13.  Alle spitzen, waffenähnlichen Gegenstände sowie Waffen jeglicher Art sind an unserer Schule verboten.

14.  Das Schulgelände ist verschlossen zu halten.

15.  Handys sind im gesamten Schulgelände und im Schulhaus auszuschalten.
Für Fotos von Seiten der Eltern und Besucher ist die Genehmigung durch die Schulleitung einzuholen.

16.  Beim Auftreten von Läusen in der Schule besteht die Pflicht zur Kontrolle durch die Eltern. Dies ist durch die Unterschrift im Hausaufgabenheft zu bescheinigen.

17.  Bei Läusebefall sind sofort die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und die Schule zu informieren.

   

Beschluss der Schulkonferenz vom 30.09.2020
Die Hausordnung tritt am 01.10.2020 in Kraft.

Ines Fickenwirth
Schulleiterin                                                                                                    


Erziehungsmaßnahmen bei Regelverstößen

Erzieherische Maßnahmen werden im ursächlichen Zusammenhang mit dem Vergehen festgelegt. Verstößt ein Schüler bewusst gegen die Hausordnung muss er:

-          Säuberungsarbeiten auf dem Schulgelände unter Aufsicht übernehmen (frei­tags, 5. Stunde),

-          kleine Säuberungsarbeiten im Klassenzimmer nach Absprache mit dem Klassenleiter durchführen

Bei schwerwiegenden mutwilligen Zerstörungen haften die Eltern und werden zu Ersatz­leistungen herangezogen.

Entscheidet die Lehrerkonferenz, dass ein Kind wiederholt und in besonderem Maße gegen die Hausordnung verstößt, wird der Schüler zu einer gemeinsamen Aussprache aufgefordert.
Bei außergewöhnlichen Maßnahmen trifft dies auch für die Eltern zu.

Gleichzeitig können Ordnungsstrafmaßnahmen nach § 39 Sächsischem Schulgesetz aus­gesprochen werden.