129. Grundschule Dresden - Reick Tel.: Nr. 0351 / 275 32 70 | ||||||||||||||||||||||||||
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Anmeldung der Schulanfänger
Liebe Eltern und liebe Schulanfänger, Was soll ich zur Anmeldung mitbringen? Verschiedene individuelle Fragen und Anliegen können im persönlichen Gespräch besprochen werden.
Wann muss ich mein Kind an der Grundschule anmelden? Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Der Schulleiter prüft in jedem Fall die Schulfähigkeit des Kindes. Dabei stützt er sich auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem zuständigen Schularzt und dem an der Schule tätigen Beratungslehrer.
An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden? Laut Schulgesetz werden alle Kinder in der Schule angemeldet, in deren Einzugsbereich sie wohnen. Die ist erforderlich, um alle angemeldeten schulpflichtigen Kinder mit der Meldeliste der Stadt zu vergleichen und eventuelle Irrtümer auszuschließen. Das Einzugsgebiet ist erweitert worden. Die 68. GS, 47, GS und 129. GS bilden einen gemeinsamen Standort. An diesen Schulen können Sie ohne Ausnahmeantrag Ihr Kind anmelden.
Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Bereits zur Anmeldung Ihres Kindes an der 129. Grundschule erhalten Sie einen Termin für die schulärztliche Untersuchung durch den Jugendärztlichen Dienst. Diese Untersuchung findet im Zeitraum von Januar bis März statt und wird von der Schulärztin durchgeführt. Im März führt der Schulleiter gemeinsam mit dem Beratungslehrer weitere individuelle Schulfähigkeitsüberprüfungen durch. Dies erfolgt nach persönlicher Absprache mit Ihnen. Im Juni findet für alle Eltern der künftigen Schulanfänger ein vorbereitender Elternabend statt. Eine Einladung erhalten Sie rechtzeitig über die Schule zugeschickt. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Schuleinführung und über wesentliche Anliegen des Anfangsunterrichts.
Zeitplan:
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