Transparenzgesetz 
          Ab dem
          01. Januar 2023 ist das Sächsische 
          Transparenzgesetz 
          vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft getreten. 
          
          Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer 
          transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren 
          Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). 
          
          Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen 
          über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die 
          Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen 
          Forschungsvorhaben betroffen sind.
 
          (Landesamt für Schule und Bildung, Schreiben vom 
          21.12.2022)