1.
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 07.00 Uhr (Gleitzeit).
2.
Unsere Eltern verabschieden sich vor der Schultür von uns. Sollten sie mit einem Lehrer sprechen wollen, gehen sie bereits vor und warten nicht im Vorraum auf uns. Dieser ist den Schülern vorbehalten, die in der ersten Stunde Sport haben.
3.
Zwischen dem Einlass und dem Vorklingeln 07.25 Uhr begeben wir uns, ohne Begleitung der Eltern, selbstständig durch den Hintereingang in die Garderobe.
4.
Dort wechseln wir zügig unsere Schuhe und ziehen unsere Jacken aus. Anschließend gehen wir auf schnellstem Weg in unseren Klassenraum.
5.
Schüler der Klasse 4 unterstützen die aufsichtführenden Lehrer und sind weisungsberechtigt.
6.
Die Schultür wird 07.25 Uhr geschlossen.
Bei verspäteter Ankunft ist die Klingel neben der Eingangstür zu benutzen. Das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt.

Hausordnung der Grundschule Süd Radeberg

1. Vor dem Unterricht

2. Unterricht
1.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

07.00 - 07:30 Uhr Gleitzeit
07:30 - 09:10 Uhr Blockunterricht (1. + 2. Stunde)
09:10 - 09:25 Uhr Frühstückspause
09:25 - 10:10 Uhr 3. Stunde
10:10 - 10:35 Uhr Hofpause
10:35 - 11:20 Uhr 4. Stunde
11:30 - 12:15 Uhr 5. Stunde
12:25 - 13:10 Uhr 6. Stunde

2.
Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
3.
Im Unterricht müssen wir uns alle so verhalten, dass der Unterrichtsverlauf und  die Lernbedingungen der anderen Schüler nicht beeinträchtigt werden.
4.
Im Schulhaus herrscht während der Unterrichtszeit Ruhe.
5.
Erscheint kein Lehrer zur ausgewiesenen Stunde, so benachrichtigt ein Schüler mindestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat.
6.
Nach dem Unterricht verlassen wir das Zimmer ordentlich.
7.
Unter Aufsicht der Lehrkraft suchen wir die Garderobe auf.
8.
Nach Unterrichtsschluss begeben wir uns auf direktem Weg nach Hause bzw. in die Horte (Versicherungsschutz). Die Aufsichtspflicht der Schule endet mit dem Verlassen des Schulgeländes.
9.
Eltern, welche ihre Kinder abholen, warten an der Schultür.

3. Pausen
1.
In der Frühstückspause bleiben wir in unserem Klassenraum.
2.
In der großen Pause verlassen wir alle das Schulgebäude. Nur bei Regenwetter bzw. Sturmwarnung (abklingeln) halten wir uns mit dem Lehrer im Klassenraum der nächstfolgenden Stunde auf. Die speziellen Belehrungen für die Fachräume und die Turnhalle gelten für alle Schüler (Dokumentation in den Klassenbüchern), insbesondere in den Pausen.
3.
In den Pausen dürfen wir das Schulgelände nicht verlassen.
4.
Wir wollen unsere Pausenhöfe zur Erholung nutzen, darum verhalten wir uns so, dass niemand durch uns gefährdet wird. Aus diesem Grund bleiben gefährliche Gegenstände, wie z.B. Feuerzeuge oder Messer zu Hause.
Die Ausleihe von Spielgeräten unterliegt dem Klassenleiter. Alle Geräte geben wir ordentlich und vollständig zurück.  Wir wollen uns über die Pflanzen im Schulgebäude und auf dem Hof freuen, deshalb achten wir darauf, dass sie uns erhalten bleiben. Das Klettern auf Bäume, Toren und Zäunen ist untersagt.                                                                                                                    
Kommt es zu Verletzungen oder Konfliktsituationen, melden wir uns beim aufsichtführenden Lehrer.
Wir dürfen den Schulhof, den Fußballplatz und den Hortspielplatz benutzen. Am Ende der Hofpause, stellen wir uns zu zweit an der Treppe an.
Wir betreten das Schulhaus erst nach Aufforderung des Lehrers.

4. Verhalten im Bereich der Schule
1.
Ein freundlicher Ton prägt den Umgang miteinander.
2.
Im Schulhaus gehen wir langsam und grüßen alle Erwachsenen laut und deutlich.
3.
Wir behandeln die Schuleinrichtung (Unterrichtsmittel, Möbel usw.) schonend. Mit Gegenständen anderer Schüler gehen wir sorgsam um. Sollte jemandem etwas kaputt gehen oder aber eine mutwillige Zerstörung vorliegen, ist dies umgehend dem Klassenleiter zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung ist für den entstandenen Schaden aufzukommen.
4.
Wenn uns fremde Personen auffallen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Hof befinden, melden wir es bei einem Lehrer oder im Sekretariat.
5.
Alle Besucher oder Gäste melden sich im Sekretariat an. Verspätet erscheinende Schüler begeben sich unverzüglich zum jeweiligen Unterrichtsraum. Findet ein Schüler seine Klasse nicht vor, meldet er sich im Sekretariat.
6.
Unfälle im Schulbereich sind dem Lehrer bzw. der Sekretärin zur weiteren Abklärung schnellstmöglich zu übermitteln.
7.
Wir betreten Fachräume erst nach dem Lehrer. Der eingetragene Dienst ist für die Sauberkeit der Tafel zuständig. Das Öffnen und Schließen der Fenster sowie die Bedienung des Sonnenschutzes/Lichtschalters wird von den Lehrern vorgenommen.
8.
Das Klassenbuch wird von einem verantwortlichen Schüler an den nächsten Fachlehrer übergeben. Die Räume verlassen wir sauber.
9.
Bei Bedarf werden die Toiletten genutzt. Diese stellen keinen Aufenthaltsraum dar und sind ordentlich zu verlassen. Wir betätigen die Spülung und denken an das Händewaschen.  Toilettenpapier und Papiertücher werden nicht verschwendet.
10.
Wir können mit Einverständnis unserer Eltern (Antrag erhältlich im Sekretariat  bzw. beim Schulleiter) nach der bestandenen Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Räder stellen wir in den dafür vorgesehenen Ständer an der Turnhalle ab. Der Fahrradständer neben dem Eingang ist für Lehrer und Gäste reserviert. (Die Schule haftet nicht für eventuell entstandene Schäden oder Verluste.)
11.
Das Fahren auf dem Gelände ist nicht gestattet. Mit Betreten des Geländes ist vom Fahrrad zu steigen und dieses zu schieben. (Gilt auch für Eltern und Lehrer)
12.
Jacken hängen wir in den Garderoben an den dafür vorgesehenen Haken auf. Unsere Schuhe stellen wir darunter auf die Ablage bzw. auf den Boden.     Sportsachen können wir während der Woche ebenfalls in der Garderobe (Haken) lassen. (Es erfolgt keine Haftung durch die Schule). Im Schulhaus tragen wir keine Mützen.
13.
Jede gefundene Sache sollte beim Klassenleiter oder im Sekretariat abgegeben werden.
14.
Für technische Geräte wie Handy usw. oder Geldbeträge, Schlüssel usw. in Jackentaschen, wird keine Haftung von Seiten der Schule übernommen. Wenn wir diese trotzdem mitführen, sind wir auch für deren Sicherheit zuständig. Handys und Smart-Watch-Uhren müssen wir in der Schule ausschalten bzw. den Schulmodus einstellen und sie im Ranzen aufbewahren.
15.
Abfälle gehören in die Mülleimer. Wir bemühen uns um eine ordnungsgemäße Mülltrennung.
16.
Zum Schutz der Personen in der Schule dürfen alle, die an meldepflichtigen Erkrankungen leiden (Infektionskrankheiten, Läuse u.a.) die schulischen Einrichtungen nicht betreten. Bei Kopfläusen darf die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Erstbehandlung mit einem geeigneten Mittel durchgeführt und durch Unterschrift der Eltern bestätigt wurde. Bei wiederholtem Befall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
17.
Werbung und Aushänge dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung   angebracht werden.

5. Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit
1.
Für jegliche Veranstaltungen sowie die GTAs, die von schulfremden Personen geleitet werden, gelten für uns die gleichen Regeln wie während der regulären Schulzeit.
2.
Alle Veranstaltungen müssen schriftlich bei der Schulleitung angemeldet werden und bedürfen der Genehmigung

6. Sportunterricht
1.
Das Tragen von Ketten, Uhren, Ohrringen und anderem Schmuck während des Sportunterrichtes ist ausnahmslos verboten (Abkleben von Ohrläppchen ist nicht gestattet).
2.
Für die Aufbewahrung von Schmuck- und Wertgegenständen kann keine Haftung übernommen werden
3.
Das Betreten der Turnhalle ist uns nur in Turnschuhen gestattet
4.
Die Turnhalle betreten wir nur unter Aufsicht eines Lehrers.
5.
Turngeräte werden nur mit Erlaubnis des Lehrers benutzt.
6.
Verletzungen oder Unfälle melde ich sofort dem verantwortlichen Lehrer.
7.
Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume werden sauber und ordentlich verlassen.

7. Werken
1.
Den Werkraum betreten wir nur unter Aufsicht einer Lehrkraft.
2.
Im Werkraum gilt die Werkraumordnung.
Schüler, die die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im sächsischen Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen.
Die Schulleitung übt im Auftrag der Stadt das Hausrecht aus.

Radeberg, 2. Mai 2017                                                                         

Alle Inhalte unserer Internetseiten, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Bitte fragen Sie uns, falls Sie die Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten. 2017, Grundschule Radeberg Süd