Bundesring der Abendgymnasien


Der Zweite Bildungsweg in Deutschland

Beitritt:

Eine Mitgliedschaft im Ring der Abendgymnasien ist für alle Leiter kommunaler, staatlicher oder staatlich anerkannter Abendgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Die Entscheidung über die Aufnahme liegt beim Vorstand, im Ablehnungsfalle kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Deren Entscheidung ist endgültig.

Auf Einladung durch den Vorstand und Beschluss der Mitgliederversammlung können andere Personen als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Personen als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Diese haben beratende Stimme.


Austritt:

Der Austritt eines Mitgliedes kann mit vierteljähriger Frist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er bedarf der Schriftform.

Scheidet ein Mitglied aus dem Amt (als Schulleiter) verliert es seine ordentliche Mitgliedschaft und kann per schriftlicher Mitteilung förderndes Mitglied werden.


Beiträge:

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Beitrag.
Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.


Mitgliederversammlung:

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel aller 2 Jahre statt, zumeist im Rahmen der Bundesringtagungen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Es wird ein Protokoll geführt.